
Pforzheim. Was passiert eigentlich, wenn ein Angeklagter nicht vor Gericht erscheint? Der Prozess um die mutmaßlichen Machenschaften eines Pforzheimer Zahnarztes wirft diese Frage auch. Denn nachdem der Termin zuerst verschoben wurde, erschien der Angeklagte am Montag nicht zum Prozessauftakt. In seinem Fall bedeutet diese Abwesenheit: Untersuchungshaft und vorläufiges Einstellen des Verfahrens. Die vorläufige Einstellung unterbricht auch die Verjährung der Taten, frühestens 2031 tritt sie nun ein. Aber welche Maßnahmen schreibt die Strafprozessordnung vor, wenn man nicht vor Gericht erscheint?
"Der erschienene Angeklagte darf sich aus der Verhandlung nicht entfernen", das geht aus Paragraf 231 der StPO hervor. Es können demnach
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