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Betrügerische Mail der Arbeitsagentur im Umlauf – Haftstrafe als mögliche Folge

Gerade wenn man auf Jobsuche ist, kann einem eine E-Mail von der Arbeitsagentur gerade richtig kommen. Doch es ist Vorsicht geboten, denn die Mail kann von Betrügern kommen und der angebotene Job ist möglicherweise der direkte Weg ins Gefängnis. Wir zeigen Ihnen, um welche Jobangebote es sich handelt und wie Sie die Betrüger-Mail erkennen.

Die betrügerische Mail der Bundesagentur für Arbeit offeriert einen Job mit einem angeblich tollen Nebenverdienst. Wenig Arbeit wird gefordert, umso lukrativer soll dafür das Gehalt ausfallen. Im aktuell bekannten Fall wird verlangt, Überweisungen zu tätigen. Damit die Betrugsmail realistischer wirkt, werden die korrekten Namen und Adressen der Opfer verwendet. Sollte bei der E-Mail ein Anhang dabei sein: Nicht öffnen, einfach löschen.

Geldwäsche nach Mail der Arbeitsagentur

Aufmerksam sollte man werden, wenn hohe Provisionen in der Mail versprochen werden. Hier droht die Gefahr der Geldwäsche. Mögliche Absenderadressen sind bewerber@arbeitsagentur.de, bewerber@jobscout24.de oder info@arbeitsagentur.de. Antworten auf diese Mail soll man allerdings an andere Mailadressen schicken, darunter afteally.lauren@gmx.com oder garthvaughan223604@aol.com. Die Betrüger verwenden keine genauen Berufsbezeichnungen sondern tricksen sich mit „Financial Agent“ oder „Finanztransaktionsmanager“ um diese Angabe.

An folgenden Formulierungen können Sie die Mails erkennen:

  • Für wenig Arbeit wird viel Geld angeboten.
  • Provisionen um die 20 Prozent werden versprochen.
  • Es ist keine Ausbildung erforderlich.
  • Es muss das eigene Bankkonto verwendet werden.
  • Das Geld soll weitergeleitet werden, sowohl als Überweisung, als auch in Form von Bargeld.

Mögliche Konsequenzen

Die Problematik hinter diese Geschichte ist, dass man mit Geldern hantiert, deren Herkunft nicht bekannt ist. Sicher ist aber, dass die Finanzabwicklungen nicht von seriösen Unternehmen stammen und das Geld meistens aus Pishing-Angriffen über das Web erzeugt wurde. Die Gelder können auch aus betrügerischen Auktionen oder unseriösen Online-Shops stammen. Führen Sie den Job durch, dann betreiben Sie Geldwäsche.

Auch hier gilt, dass die reine Unwissenheit keinesfalls vor der Strafe schützt. Hier können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Geschädigte haben außerdem die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen. Um im Finanzsektor arbeiten zu dürfen, benötigt man die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bis zu drei Jahre Haft können folgen.

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