Für die Grundsteuerreform werden digitalisierte und automatisierte Abläufe zur Pflicht. Der Mühlacker Immobilienkaufmann und Immobilienmakler Carsten Jurende erklärt auf PZ-news, was man als Immobilienbesitzer dafür tun muss. Foto: Jurende Immobilien
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Carsten Jurende: Grundsteuerreform in Deutschland – das Mammutprojekt
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„Zwar kommt die neue Grundsteuer erst 2025, doch sie wirft schon jetzt ihre Schatten voraus“, sagt der Mühlacker Immobilienkaufmann und Immobilienmakler Carsten Jurende. Weil das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform ist, muss nun eine Reform der Grundsteuer bundesweit umgesetzt werden.

„Für die Reform der Grundsteuer sind digitalisierte und automatisierte Abläufe unerlässlich“, heißt es aus dem baden-württembergischen Landesfinanzministerium. Konkret heißt das für die Besitzer von Immobilien (Grundsteuer B) oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A): „Grundstückseigentümer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung digital über ein Elster-Konto abgeben. Nur in Ausnahmefällen erhält man für die Abgabe in Papierform spezielle Vordrucke beim Finanzamt“, so Carsten Jurende.

Etliche Angaben sind erforderlich

„Dass in diesen Tagen das Steuerportal Elster.de wegen Überlastung in die Knie ging, zeigt, wie sensibel die betroffene Bevölkerung auf dieses Thema reagiert“, erklärt der Mühlacker Immobilienspezialist. Dabei haben es Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg noch relativ gut getroffen, denn hier sind am wenigsten Angaben für die Feststellungserklärung nötig.

Im Detail werden in Baden-Württemberg folgende Angaben gefordert:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss
  • die Grundstücksfläche
  • der Bodenrichtwert
  • Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks (künftig gibt es einen steuerlichen Vorteil für überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken)

Infos bequem digital einholen

Auf der Webseite www.grundsteuer-bw.de findet man jede Menge Informationen über die Grundsteuerreform, Abgabemodalitäten und Links zum Steuerportal ELSTER.de. Über www.gutachterausschuesse-bw.de kann man sich per Eingabe von Flurstückskennzeichen oder auch nur von Straßennamen mit Hausnummern oder Gewann-Namen und mit einem Klick auf sein Grundstück auf einer digitalen Landkarte alle Informationen bezüglich Grundstücksgröße und Bodenrichtwert einholen. Mit diesen Daten befüllen die Eigentümer die Grundsteuererklärung, die danach über die Steuer-Onlineplattform ELSTER.de elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird.  

Besonderheit der neuen Grundsteuer C

Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2025 unbebaute, baureife Grundstücke durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten. Die Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.

Wird die Grundsteuer mit der Reform teurer?

Das kann man zum aktuellen Zeitpunkt nicht pauschal beantworten, es hängt vom Einzelfall ab. Ziel der Reform ist jedoch nicht eine Erhöhung, sondern die Grundsteuer soll für die Gemeinden aufkommensneutral sein. Da der Grund für die Grundsteuerreform aber Ungleichbesteuerungen sind, kann es für manche etwas günstiger und für manche etwas teurer werden.

Tipp: Hier können Sie den Flyer zur Grundsteuerrefom des baden-württembergischen Landesfinanzministerium herunterladen.