
Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht: Was Beschäftigte wissen müssen
- dpa/tmn
Berlin/Offenburg. Für den Pflege- und Gesundheitsbereich kommt mit dem neuen Jahr die Impfpflicht. Mit dem Stichtag 15. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne den Nachweis dürfen sie in bestimmten Einrichtungen nicht mehr arbeiten. Doch was bedeuten die Regeln für die Beschäftigten konkret? Und wie muss der Nachweis genau erfolgen? Antworten auf wichtige Fragen.
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