Frankfurt. Ermittler haben am Dienstag, 8. September, elf Objekte im Rhein-Main-Gebiet durchsucht, die meisten davon im Frankfurter Stadtgebiet. Bekannt gemacht hat den Einsatz die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Tag später.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf Beschuldigte. Sie sollen seit mindestens Juli 2021 gewerbs- und bandenmäßig Glücksspiel im Internet angeboten haben, ohne die dafür nötige deutsche Erlaubnis. Gewerbsmäßig handelt nach der Rechtsprechung, wer sich mit wiederholten Taten eine laufende Einnahmequelle schaffen will. Eine Bande setzt mindestens drei Beteiligte voraus. Den Hauptbeschuldigten nahmen die Ermittler auf Grundlage eines Haftbefehls fest. Für alle fünf gilt die Unschuldsvermutung.
Um Glücksspiel im Internet ohne deutsche Erlaubnis ging es neun Tage später auch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am 17. September verhandelte der erste Zivilsenat dort, ob Spieler ihre Verluste bei solchen Anbietern zurückverlangen können. Der Kläger fordert rund 10.000 Euro von einem Anbieter mit maltesischer Lizenz zurück. Das Landgericht Heilbronn und das Oberlandesgericht Stuttgart hatten ihm recht gegeben. Beim Bundesgerichtshof lägen rund 300 solcher Klagen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch zu Beginn der Verhandlung. Der Europäische Gerichtshof hatte im April entschieden, dass EU-Recht Rückforderungsklagen dieser Art nicht entgegensteht. Ein Urteil hat der Senat für den 28. Januar 2027 angekündigt.
Staatsanwaltschaft beziffert Einsätze auf 5,86 Milliarden Euro
Über die Plattformen der Beschuldigten sollen von Juli 2021 bis Ende 2023 Spieleinsätze von rund 5,86 Milliarden Euro abgewickelt worden sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die 5,86 Milliarden Euro sind eine Angabe aus den Ermittlungen, die bislang kein Gericht geprüft hat. Sie beschreiben Einsätze, nicht den Ertrag der Betreiber. In den Einsätzen stecken auch Gewinne, die Spieler erneut gesetzt haben.
Eine Summe der Einsätze ab 2024 nennen die bisher veröffentlichten Angaben der Ermittler nicht. Offen ist auch, wie viele Spieler die Plattformen nutzten.
Sperrdatei und Limits gelten nur bei erlaubten Anbietern
Einer der Vorwürfe betrifft die fehlende Erlaubnis, die Anbieter von Online-Casinospielen seit Juli 2021 beantragen können. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle oder, je nach Spielform, das jeweilige Land. Mit der Erlaubnis übernimmt ein Anbieter die Pflichten aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, darunter Einsatz- und Einzahlungslimits, den Anschluss an die Sperrdatei OASIS und einen sogenannten Panik-Button, der das Spiel sofort unterbricht. Ob die Limits eingehalten werden, überwacht die GGL über das länderübergreifende Aufsichtssystem LUGAS.
Bei Angeboten ohne Erlaubnis greife keine dieser Pflichten, schreibt die GGL in einer Broschüre vom Dezember 2025. Auszahlungen würden dort oft verweigert. Ähnlich äußerte sich im April der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, zum wachsenden Schwarzmarkt beim Glücksspiel, dort gebe es keinen Spielerschutz und keine wirksame Kontrolle.
Lizenzen aus Malta oder Curaçao reichten für Deutschland nicht aus, heißt es bei der GGL. Erlaubte Anbieter seien ausschließlich unter Adressen mit der Endung .de zu finden.
Über eine Erlaubnis entscheiden die GGL und die Länder. Wie sich die erlaubten Anbieter bei Zahlungswegen oder Bonusbedingungen voneinander unterscheiden, stellt keine Behörde gegenüber. Vergleichsportale sammeln solche Angaben von vielen Anbietern und stellen sie nebeneinander. Weist ein Portal zu jedem Eintrag auch den Erlaubnisstatus aus, lässt sich so schon vor der Kontoeröffnung erkennen, ob ein Online Casino den Pflichten aus dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegt. Verbindlich sind die Geschäftsbedingungen, denen ein Spieler bei der Registrierung zustimmt.
Gegen Angebote ohne Erlaubnis weise die GGL auch Zahlungsdienstleister an, Zahlungen zwischen Spielern und den Anbietern zu unterbinden, heißt es in ihrer Broschüre. Strafbar ist nach dem Strafgesetzbuch neben dem Veranstalten unerlaubten Glücksspiels auch die Teilnahme daran.
Ermittlungskommission aus Hessen und Nordrhein-Westfalen
Die Ermittler kamen aus vier Behörden. Aus Frankfurt waren es die Staatsanwaltschaft, die Steuerfahndung des Finanzamts und das Polizeipräsidium, aus Nordrhein-Westfalen das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Organisiert waren sie in einer länderübergreifend gegründeten Ermittlungskommission. Am 8. September waren über 100 Einsatzkräfte beteiligt, nachdem das Verfahren bereits mehr als drei Jahre gelaufen war.
Den Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main erlassen. Parallel zu den Durchsuchungen vollstreckten die Ermittler einen Vermögensarrest über rund 82 Millionen Euro.
Ein Vermögensarrest sichert Vermögen vorläufig für eine mögliche spätere Einziehung. Die Strafprozessordnung erlaubt ihn bereits, wenn die Annahme begründet ist, dass ein Gericht später Wertersatz einzieht. Über die Vorwürfe selbst ist damit nichts entschieden.
Mutmaßlicher Steuerschaden von 77,6 Millionen Euro für 2024
Neben dem unerlaubten Glücksspiel werfen die Ermittler den fünf Beschuldigten vor, seit Juli 2021 Steuern auf die Spiele nicht oder nicht vollständig abgeführt zu haben. Beziffert ist der mutmaßliche Schaden bislang nur für 2024, und zwar auf rund 77,6 Millionen Euro, wie Radio Frankfurt berichtete.
Steuern auf virtuelle Automatenspiele und Online-Poker regelt seit dem 1. Juli 2021 das Rennwett- und Lotteriegesetz mit einem Satz von 5,3 Prozent des Spieleinsatzes. Auf welche Steuerarten die Ermittler ihre Rechnung stützen, nennen die bisherigen Mitteilungen nicht.
Die Ermittler beschlagnahmten mehrere hochpreisige Autos und pfändeten verschiedene Konten. Welche Plattformen die Beschuldigten betrieben haben sollen, geht aus den Mitteilungen der Staatsanwaltschaft nicht hervor. Das Ermittlungsverfahren dauert nach ihren Angaben an.

