
München. Wer kennt das nicht? Ist man im Auto unterwegs, dauert es meist keine fünf Minuten, bis man sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Laut einer aktuellen Studie der Unfallforschung der Versicherer geht es dabei immer rücksichtsloser und aggressiver zu. Doch eine Beschimpfung oder eine beleidigende Geste im Straßenverkehr kann sogar eine Straftat sein. Sabine Brandl, Juristin der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf, ab wann Beleidigungen kein Kavaliersdelikt mehr sind - und welche Bußgelder und Strafen drohen.
Gesetzliche Grundlage
Vor allem unter Zeitdruck können gewisse Verkehrssituationen
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