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Orientierung beim Heizungstausch: Neuer TapTapHome-Ratgeber erklärt die Heizungsförderung

Öffentliche Fördermittel sind meistens sehr eng mit politischen Erwägungen verknüpft – wodurch sich Förderprogramme andauernd ändern können. Die Heizungsförderung ist geradezu ein Paradebeispiel dafür und dafür, wie komplex die Förderlandschaft sein kann hinsichtlich der Bedingungen und Optionen. Hinzu kommen Fristen, Nachweise und eine feste Reihenfolge bei der Antragstellung.

Der aktuelle Fördermittel-Ratgeber von TapTapHome führt diese Punkte zusammen. Der Guide richtet sich an Eigentümer, die ihre bestehende Heizung ersetzen möchten und zunächst herausfinden müssen, welche Unterstützung überhaupt für ihr Vorhaben infrage kommt. Neben den Fördersätzen behandelt TapTapHome in dem umfangreichen Papier auch geeignete Heizsysteme, zusätzliche Arbeiten, den Ablauf des Antrags und Möglichkeiten zur Finanzierung.

Neue Förderbedingungen ab dem 21. Juli im Blick

Besondere Aktualität erhält der Guide durch die Änderungen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören unter anderem…

  • eine Grundförderung von weiterhin 30 Prozent,
  • höchstens 28.000 Euro (zuvor 30.000 Euro) berücksichtigungsfähige Kosten für die erste Wohneinheit,
  • ein neu gestaffelter Einkommensbonus,
  • ein veränderter Klimageschwindigkeitsbonus,
  • der Wegfall einzelner bisheriger Förderbausteine.

Die Kostenobergrenze von 28.000 Euro soll zudem nicht dauerhaft auf diesem Niveau bleiben. Ab Februar 2027 ist vorgesehen, den Betrag halbjährlich um jeweils 750 Euro zu reduzieren. Mit anderen Worten: Damit kann der Zeitpunkt des Antrags einen spürbaren Einfluss darauf haben, wie hoch der Zuschuss am Ende ausfällt.

Einkommen und Familie beeinflussen die Förderhöhe

Neu geordnet wird auch der einkommensabhängige Bonus. Nach der Übersicht im Ratgeber richtet sich dessen Höhe künftig genauer nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen des Haushalts:

  • Bis einschließlich 30.000 Euro sind 40 Prozent möglich.
  • Zwischen 30.000 und 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent.
  • Zwischen 40.000 und 50.000 Euro sind noch 10 Prozent vorgesehen.

Eine zusätzliche Besonderheit betrifft Familien: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden für die Einstufung einmalig 10.000 Euro vom maßgeblichen Einkommen abgezogen. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe rutschen.

Zusammen mit der Grundförderung und weiteren Bestandteilen kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen damit bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Ausgaben erreichen. Bei einer Kostenobergrenze von 28.000 Euro entspricht das maximal 22.400 Euro.

Der Guide macht damit einen wichtigen Unterschied deutlich: Ein Fördersatz von 80 Prozent bedeutet nicht, dass der Staat 80 Prozent einer beliebig hohen Handwerkerrechnung übernimmt. Entscheidend bleibt immer die festgelegte Obergrenze der berücksichtigungsfähigen Kosten.

Bestehende Förderbausteine werden verändert

Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch bestimmter fossiler Heizungen startet nach den neuen Regeln bei 16 Prozent. Ab Februar 2027 soll er ebenfalls halbjährlich reduziert werden, und zwar um vier Prozentpunkte.

Nicht mehr vorgesehen sind dagegen:

  1. Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen.
  2. Der zusätzliche Zuschlag für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.

Für das erste Quartal 2027 ist nach den Angaben im Guide außerdem ein neuer Wertschöpfungsbonus geplant: Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden, sollen dann einen zusätzlichen Förderbestandteil erhalten. Gleichzeitig soll die allgemeine Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken.

Welche Heizsysteme kommen infrage?

Verschiedene technische Lösungen können grundsätzlich förderfähig sein:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • Regenerative Bestandteile von Hybridheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen,
  • Anschlüsse an ein Gebäude-, Nah- oder Fernwärmenetz.

Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt dabei von der gewählten Technik und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Nicht nur das Heizgerät kann gefördert werden

Für die Berechnung zählt nicht zwangsläufig nur der Preis der eigentlichen Heizung. Auch notwendige Arbeiten rund um den Austausch können in die förderfähigen Gesamtkosten einfließen. Beispielsweise

  • die Demontage und Entsorgung der bisherigen Anlage,
  • der Ausbau eines alten Öltanks,
  • neue oder angepasste Heizkörper,
  • der Einbau einer Fußbodenheizung,
  • Speicher-, Mess- und Regelungstechnik,
  • die Fachplanung und Baubegleitung und/oder
  • der hydraulische Abgleich des Heizsystems.

Gerade solche Nebenarbeiten werden bei einer ersten Kalkulation leicht unterschätzt. Der Guide lenkt den Blick daher auf das komplette Projekt und nicht lediglich auf den Kaufpreis einer Wärmepumpe oder eines neuen Heizkessels.

Die richtige Reihenfolge schützt vor Förderverlusten

Bei der Antragstellung ist der Zeitpunkt entscheidend. Wer mit den Arbeiten beginnt und sich erst anschließend um den Zuschuss kümmert, kann seinen Förderanspruch gefährden.

Der korrekte Ablauf in mehreren Schritten:

  1. Zunächst wird ein detailliertes Angebot eines Fachbetriebs benötigt.
  2. Anschließend wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen.
  3. Der Vertrag muss die Durchführung von der Förderzusage abhängig machen oder eine Auflösung bei Ablehnung ermöglichen.
  4. Der Fachbetrieb erstellt die erforderliche technische Bestätigung.
  5. Danach erfolgt der Förderantrag über das KfW-Kundenportal.
  6. Erst nach der Zusage sollte die Maßnahme umgesetzt werden.
  7. Nach Abschluss werden Rechnungen und weitere Nachweise eingereicht.
  8. Anschließend kann die Auszahlung des Zuschusses erfolgen.

Besonders wichtig ist der im Vertrag verankerte Fördervorbehalt. Er ermöglicht die verbindliche Auftragsvergabe, ohne jedoch die Förderung zu gefährden oder bei Ablehnung alles aus Eigenmitteln zahlen zu müssen.

Auch die Zwischenfinanzierung wird berücksichtigt

Diese Reihenfolge entspricht dem üblichen Muster von Förderungen. Bedeutet, selbst bei einer hohen Förderquote müssen Eigentümer die Kosten in aller Regel zunächst (vor-) finanzieren. Der Zuschuss fließt erst, wenn die Arbeiten abgeschlossen und die verlangten Nachweise eingereicht wurden.

Hierbei sei auf den KfW-Ergänzungskredit verwiesen. Dieser kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen und zur Finanzierung einer bereits bezuschussten energetischen Maßnahme eingesetzt werden. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro sind besondere Zinskonditionen vorgesehen.

Der Antrag läuft allerdings nicht direkt über die KfW, sondern über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner.