Handy- oder Energieverträge werden heute häufig mit einem Fingerwisch auf dem Smartphone unterzeichnet. Hinter dieser Geste verbirgt sich die elektronische Signatur: Eine kryptografisch abgesicherte, eindeutig einer Person zuordenbare Unterschrift, die Dokument und Signatur unveränderbar verbindet. Sie ersetzt in vielen Fällen die klassische Tinte und macht papierlose Vertragsabschlüsse binnen Minuten möglich.
Rechtlicher Rahmen in Europa und Deutschland
Den gesetzlichen Kern bildet die EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS). Sie definiert drei Sicherheitsstufen – einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signatur – und verbietet es, elektronischen Dokumenten allein wegen ihrer Form die Rechtswirksamkeit abzusprechen.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) besitzt dabei Beweiswert wie eine handschriftliche Unterschrift. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsicht die Vertrauensdienste-Anbieter, die solche Zertifikate ausstellen.
Mit der am 20. Mai 2024 in Kraft getretenen eIDAS-2-Reform verpflichtet die EU alle Mitgliedstaaten, spätestens 2026 mindestens eine staatlich anerkannte Digital-Identity-Wallet bereitzustellen. Diese wird Ausweisdaten und Signaturfunktion in einer App bündeln.
Effizienzvorteile für Verbraucher
Digitale Signaturen ersetzen Papierwege durch einen nahtlosen, vollständig elektronischen Ablauf. Sobald die Identität verifiziert ist, entfallen Drucken, Scannen und Porto – das verkürzt Durchlaufzeiten, senkt Stückkosten und macht Vertragsabschlüsse zeit- und ortsunabhängig.
- Zeitgewinn: Ein Branchenreport des Informationsmanagement-Verbandes AIIM zeigt, dass allein das Einsammeln handschriftlicher Unterschriften einen Prozess im Schnitt um drei Tage verlängert; 21 % der Befragten nennen sogar Verzögerungen von einer Woche oder mehr.
- Kostenersparnis im öffentlichen Umfeld: Laut einer Expertengruppe der Europäischen Kommission kann der vollständige Umstieg auf elektronische Beschaffungs- und Signaturverfahren EU-weit 50 bis 70 Mrd. Euro pro Jahr einsparen.
- Grenzübergreifende Flexibilität: Die eIDAS-Verordnung schreibt vor, dass qualifizierte Signaturen in allen Mitgliedstaaten rechtsgültig anerkannt werden und damit rund um die Uhr auch über Landesgrenzen hinweg eingesetzt werden können.
- Papier- und Ressourceneinsparung: Das Bitkom-„Technology Playbook Elektronische Signatur“ hebt hervor, dass elektronische Unterschriften den Bedarf an Papierdokumenten erheblich reduzieren und damit Druck-, Versand- und Archivkosten spürbar senken.
Sicherheit und Datenschutz
Eine Elektronische Signatur wie bei Skribble wird mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgesichert. Dazu gehören das mehrstufige Identverfahren, Videolegitimation, Online-Ausweis oder FIDO-Token, die die Identität einer Person feststellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht Normen und Mindeststandards, die den gesamten Lebenszyklus einer Signatur – von Erstellung bis Langzeitarchivierung – abdecken.
Audit-Trails protokollieren dabei jeden Arbeitsschritt automatisch. Dies vereinfacht einen möglichen Gerichtsbeweis. Die Aufsicht über Vertrauensdienste sorgt zudem dafür, dass die Systeme DSGVO-konform betrieben werden.
Praxisbeispiele: So wird die digitale Signatur angewendet
- Behördliche Verfahren: Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, Bauanträge vollständig digital samt elektronischer Signatur anzunehmen; mehrere Bundesländer betreiben bereits entsprechende Portale.
- Gesundheitswesen: Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept bundesweit Pflicht. Es wird mit einer qualifizierten Signatur ausgestellt und in Apotheken eingelöst.
- Finanzdienstleistungen: Bei der Online-Kontoeröffnung oder beim digitalen Kreditabschluss genügt eine Video-Ident- oder eID-Prüfung; der Vertrag selbst wird direkt danach elektronisch signiert.
Herausforderungen rund um die elektronische Signatur
Eine repräsentative Umfrage ergab, dass 56 % der Bevölkerung zwar mehr digitale Unterschriften befürworten, aber mangelndes Wissen oder Misstrauen eine häufige Einstiegshürde darstellen.
Hier die wichtigsten Hürden im Überblick:
- Rechtsunsicherheit: Begriffe wie einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signatur werden häufig verwechselt; viele Verbraucher*innen wissen nicht, welche Form wann nötig ist.
- Vertrauenslücke: Fehlende Transparenz über Datenflüsse und Angst vor Identitätsdiebstahl bremsen die Akzeptanz. Dies gilt besonders bei älteren oder technisch weniger versierten Personen.
- Digitale Kluft: Geräte- oder Netzzugang fehlen mancherorts; ohne leicht verständliche End-to-End-Lösungen droht ein Teil der Bevölkerung dauerhaft ausgeschlossen zu bleiben.
Lösungsansätze
- Aufklärung: Verbraucherzentralen, Banken und Behörden vermitteln Unterschiede zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter Signatur in verständlicher Sprache.
- Benutzerfreundliche Apps: Die EU-Wallet soll Signieren so intuitiv machen wie kontaktloses Bezahlen.
- Offene Schnittstellen: Standardisierte APIs erleichtern die Integration in Portale – vom Handyvertrag bis zum Wohnsitzwechsel – und senken Implementierungskosten.
Ausblick: Wie geht es weiter mit der digitalen Signatur?
Bis 2030 plant die Europäische Kommission, allen Bürgerinnen und Bürgern einen vollwertigen digitalen Identitätsnachweis samt Signaturfunktion bereitzustellen. Neue Verfahren wie KI-gestützte Manipulationserkennung oder blockchainbasierte Zeitstempel sollen die Fälschungssicherheit weiter erhöhen.
Fazit: Vertragsabschlüsse werden immer leichter
Die elektronische Signatur kombiniert Rechtssicherheit mit messbaren Effizienzgewinnen. Rechtsrahmen und Technik sind ausgereift und es gibt vielseitige Beispiele für die sinnvolle Alltagsnutzung. Mit der EU-weiten Identitäts-Wallet wird das digitale Unterschreiben voraussichtlich so selbstverständlich wie Online-Banking - und das ganz ohne Papier, Stift oder Postweg.

