
- dpa/tmn
Berlin. Manchmal ist es an der Zeit, den Hausarzt zu tauschen. Ob der Grund dafür ein Umzug, Meinungsverschiedenheiten oder fehlende Sympathie ist, spielt keine Rolle. "In Deutschland hat jeder das Recht der freien Arztwahl", sagt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): "Das heißt, dass jeder den Arzt wechseln darf, unabhängig davon, ob er gesetzlich oder privat versichert ist." Eine Begründung dafür muss man nicht nennen. Privatpatienten dürfen immer und ohne Kündigungsfrist wechseln. Gesetzlich Versicherte dürfen sich unter den niedergelassenen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzten auch jederzeit einen Arzt suchen, erklärt Anja Lehmann, juristische Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Vereinbarung mit Krankenkasse?
Allerdings gibt es eine Einschränkung für gesetzlich krankenversicherte Patienten, die
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