
Ärger vor der Haustür: Wer bei Eis und Schnee räumen muss
Grundstückseigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) - und zwar dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine einfache Regelung in der Hausordnung reicht dagegen nicht
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