Geschäftsreisen
Die Abrechnungen von Geschäftsreisen sind längst nicht immer korrekt. (Archibild)
Andreas Arnold/dpa
Wirtschaft weltweit
Bei Reiseabrechnungen wird oft geschummelt und draufgezahlt

Die Deutschen haben bei fehlerhaften Reiseabrechnungen die Nase vorne. In einer aktuellen Umfrage unter Geschäftsreisenden aus Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in fünf Ländern sagten rund 26 Prozent der deutschen Befragten, dass sie regelmäßig unzulässige Spesen einreichen. Damit lagen sie vor Frankreich mit 22 Prozent, Spanien mit 21 Prozent, den USA mit 19 und dem Vereinigten Königreich mit 12 Prozent. Auftraggeber der Umfrage des Anbieters Censuswide mit insgesamt 8.000 Teilnehmern im April war Travel Perk, eine Plattform für Reise und Ausgabenmanagement.

Nimmt man auch Arbeitnehmer hinzu, die nach eigenen Angaben einige oder einige wenige Male falsche Abrechnungen eingereicht haben, sind die Zahlen noch größer: Unter anderem sagten gut 38 Prozent der in Deutschland Befragten, dass sie Kosten mehr als einmal eingereicht haben. 34 Prozent sagten, dass sie Kosten eines Kollegen ein zweites Mal eingereicht hätten. Mehr als 37 Prozent sagten, dass sie Kosten eingereicht hätten, die nichts mit ihrer Arbeit zu tun hatten.

Nicht alles ist mit Absicht

«Das Ausmaß fehlerhafter Speseneinreichungen mag überraschen. Es wäre jedoch falsch, jeden Fall als vorsätzliches Fehlverhalten zu werten», sagt Travel Perk Deutschlandchef Eugen Triebelhorn. «Viele entstehen aus echten Missverständnissen, unklaren Richtlinien oder Unsicherheit darüber, welche Ausgaben erstattungsfähig sind.» Der Umfrage zufolge sagten gut 30 Prozent der Betroffenen, dass es sich um einen Fehler oder ein Missverständnis gehandelt habe. 

Defizite bei den Abrechnungen gibt es aber auch zugunsten der Unternehmen. So sagten knapp 44 Prozent der Befragten in Deutschland, dass sie legitime Auslagen nicht zurückgefordert hätten. Besonders häufig taten sie das, weil es sich um zu kleine Beträge handelte, sie die Rechnung verloren hatten, sie sich unsicher waren, ob die Ausgabe gedeckt war oder weil ihnen die Einforderung zu aufwändig war.

© dpa-infocom, dpa:260618-930-240582/1

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