Deutschlands höchster Richter Andreas Voßkuhle analysiert die zentrale Bankenaufsicht. Foto: Deck
Wirtschaft
Bundesverfassungsgericht überprüft Bankenunion
  • Anja Semmelroch

Karlsruhe/Frankfurt. Nach der Finanzkrise 2007/08 hatte es die Politik eilig: Europas Banken sollten sicherer werden – und möglichst nie mehr mit Steuermilliarden gerettet werden müssen, wenn sie sich verzockt haben. Eine tragende Rolle in der dafür geschaffenen Bankenunion spielt die Europäische Zentralbank (EZB)

Kritikern geht das allerdings entschieden zu weit. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über ihre Klagen. Hier einige zentrale Fragen dazu.

Bankenunion – was heißt das?

Seit November 2014 werden die größten Banken und Bankengruppen im Euroraum zentral von der EZB beaufsichtigt. Aktuell sind das 118 Institute. Auch der von der Kreditwirtschaft finanzierte Bankenabwicklungsfonds hat in Brüssel seine Arbeit aufgenommen. Er soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro ausgestattet werden. Bei der grenzübergreifenden Einlagensicherung gibt es vor allem aus Deutschland noch Vorbehalte.

Was bedeutet die neue Rolle für die EZB?

Die Zentralbank wurde kurzerhand zur Aufsichtsinstanz gemacht. So musste man nicht noch eine große Behörde aus dem Boden stampfen und konnte schnell handeln. Aber die Konstruktion ist umstritten: Hauptaufgabe der Währungshüter ist die Gestaltung der Zinsen im Euroraum – von denen die Banken maßgeblich abhängen. Interessenskonflikte vermeiden soll ein von der Geldpolitik unabhängiges Gremium („Supervisory Board“).

Was stört die Kläger?

Sie meinen, dass der deutsche Staat der EZB viel zu viel Macht in die Hand gibt – und damit große finanzielle Risiken eingeht. „Aus sich heraus kann Deutschland zu seiner Finanzstabilität nichts mehr beitragen“, sagt der Finanzwissenschaftler Markus Kerber, der als Gründer der Berliner Europolis-Gruppe die beiden Verfassungsklagen initiiert hat. Zwar gehe es vorerst nur um die Aufsicht über die Großbanken. „Aber grundsätzlich hat die EZB ein Selbsteintrittsrecht und kann sich auch um die Kreissparkasse in Herford kümmern.“ Auf der anderen Seite seien die Haftungsrisiken unkontrollierbar: Am Ende müsse der deutsche Sparer für notleidende Banken in Südeuropa zahlen.

Welche Auswirkungen könnten die Klagen haben?

Kerber hofft, dass Karlsruhe die Souveränität der deutschen Bankenaufsicht wiederherstellt – und verhindert, dass weiter Geld in den europäischen Abwicklungsfonds fließt. Aus seiner Sicht hätte die Bundesregierung die Bankenunion nicht mit ins Leben rufen dürfen.

Wie geht es nun weiter?

Die große Frage ist, ob der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle darüber allein entscheidet. Bei Klagen gegen die Krisenpolitik der EZB haben die deutschen Richter nun schon zweimal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Vortritt gelassen, der dann die Linie vorgibt. So oder so dürfte das Urteil frühestens in einigen Monaten verkündet werden.