Pforzheim. Immer mehr Banken verlangen Strafzinsen auf das Ersparte ihrer Kunden – das Landgericht Düsseldorf hat jetzt die Praxis der Volksbank Rhein-Lippe für rechtswidrig erklärt. Das Geldhaus hatte von Neukunden bislang 0,5 Prozent „Verwahrentgelt“ auf Ersparnisse von mehr als 10.000 Euro verlangt. Nicht zulässig, so die Richter Gericht, berichtete gestern die „Bild“. Es sei bereits das zweite Mal, dass Zins-Abzocke gestoppt wird. 2021 hatte das Berliner Landgericht der Sparda-Bank Strafzinsen verboten.
Geldinstitute, die Strafzinsen für Geld auf Girokonten verlangen, bekommen immer häufiger juristischen Gegenwind, meldet auch die „Wirtschaftswoche“. Die Geldverwahrung sei keine zusätzliche Sonderleistung, die Verbraucher nach Belieben wählen oder abwählen könnten, urteilten die Düsseldorfer Richter.


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Sie sei vielmehr ein immanenter Bestandteil des Girovertrags. Zahlten Kunden zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren ein Verwahrentgelt, würden sie zudem für eine einzige Leistung gleich zweimal zur Kasse gebeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). „Mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist uns ein weiterer Erfolg gelungen“, sagt Rechtsreferent David Bode. Damit gebe sich der Verband aber nicht zufrieden:
„Wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt.“
„Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist“, teilt die Volksbank Pforzheim mit. „Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung beobachten.“ Ob und mit welchen Auswirkungen für die Volksbank Pforzheim und deren etwaig betroffene Kunden zu rechnen ist, sei derzeit noch nicht absehbar. Die Sparkasse Pforzheim Calw will auf PZ-Anfrage im Rahmen der Bilanzpressekonferenz an diesem Freitag auf das Thema „Negativzinsen“ eingehen. Auch in Pforzheim und dem Enzkreis werden bei immer mehr Geldinstituten Strafzinsen auf hohe Guthaben berechnet. Höchstrichterlich geklärt ist die Praxis bislang nicht – ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steht noch aus.


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