
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Crux mit dem Verordnungskram
Die Wirtschaft erstickt in Gängeleien einer ausufernden Bürokratie und ruft nach Entfesselung. Da kommt es gerade recht – das „Hinweisgeberschutzgesetz“. Man ist so beeindruckt und sprachlos zugleich, dass man es gerne zweimal liest. Im Mai sollte es in die unendliche Weite unseres juristischen Nirwana einfließen. Und damit auch jeder kapiert, was da auf uns zukommt, haben findige Rechtsanwälte daraus bereits ein Geschäftsmodell entwickelt und laden ein zu einer „Hybrid-Veranstaltung mit Praxistipps zur Einführung von Whistleblowing-Systemen“. Immer noch nicht kapiert? Deshalb zum Mitschreiben:
Ein Kommentar von PZ-Verleger Albert Esslinger-Kiefer
„Jedes
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