Mal stimmt die Farbe nicht, mal die Größe, und manchmal hat der abgebildete süße Sprudel nicht viel mit dem für Babys geeigneten getesteten Mineralwasser zu tun – mit Testsiegeln wird oft Schindluder getrieben.
Am Donnerstag verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über zwei Klagen von „Öko-Test“. Das Magazin hat zwei Versandhändler wegen unlauterer Werbung verklagt. Doch das erhoffte Machtwort aus Karlsruhe blieb aus. Im Markenrechtstreit um das „Öko-Test“-Label wartet der BGH auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Worum geht es im BGH- Verfahren?
Im ersten Fall klagt „Öko-Test“ gegen den Versandhändler Otto. Der hatte in seinem Internetportal eine blaue Baby-Trinkflasche und einen grünen Baby-Beißring angeboten und daneben jeweils das Test-Label „sehr gut“ gestellt. Im zweiten Fall hatte der zu Otto gehörende Baur-Versand im Internet einen Lattenrost in verschiedenen Größen und Ausführungen sowie einen schwarz-weiß-roten Fahrradhelm angeboten – auch hier waren daneben die „Öko-Test“-Labels „gut“ oder „sehr gut“ abgebildet.
Was gibt es dagegen einzuwenden?
Das Magazin „Öko-Test“, das Waren und Dienstleistungen testet, sah seine Markenrechte verletzt. Es hat die Versandhändler auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt über 4500 Euro verklagt.
Warum die Aufregung wegen einer anderen Farbe oder Größe?
Ein Beißring mit anderer Farbe hat andere Inhaltsstoffe und so teilweise andere Eigenschaften – und auch die Eigenheiten eines Lattenrostes können je nach Größe differieren, wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Bundesverband sagt. Für „Öko-Test“-Chefredakteur Jürgen Stellpflug ist es schlicht Irreführung, wenn ein Label neben einem Produkt prangt, das gar nicht getestet wurde – selbst, wenn es noch so ähnlich ist. „Wenn wir uns darauf einlassen, weiß der Verbraucher am Ende nicht mehr, was wirklich getestet wurde.“ Der Versandhändler Otto, der die Öko-Siegel nicht mehr verwendet, sieht hingegen keine Irreführung. Mit dem Hinweis auf das Testergebnis habe man lediglich den Verbraucher über vergleichbare Produkte informieren wollen. „Das kann nicht unredlich sein.“
Wie haben die Vorinstanzen entschieden?
Das Landgericht Berlin hat der ersten Klage stattgegeben und die zweite abgewiesen. In zweiter Instanz waren beide Klagen erfolgreich: Aus Sicht des Kammergerichts Berlin haben die Versandhändler die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt und signalisiert, „Öko-Test“ habe die angebotenen Produkte kontrolliert. Dagegen haben die beiden Versandhändler Revisionen eingelegt.
Was prüft der BGH?
„Öko-Test“ hat im Jahr 2012 bei der EU das Label als sogenannte Unionsmarke zur Verbraucherberatung eintragen lassen. Danach kann das Magazin Herstellern und Händlern die Werbung mit von „Öko-Test“ geprüften Produkten gestatten. Voraussetzung ist ein Lizenzvertrag, den die beklagten Versandhändler nicht mit „Öko-Test“ hatten. Das höchste deutsche Zivilgericht muss nun prüfen, ob das Markenrecht von „Öko-Test“ verletzt wurde.
Warum hat der BGH nicht gleich entschieden?
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat dem EuGH einen ähnlichen Fall vorgelegt. Dabei geht es um eine aus Sicht von „Öko-Test“ missbräuchliche Nutzung des Labels für Zahnpasta, bei der die Rezeptur im Vergleich zur getesteten Paste verändert wurde. Der BGH hat sein Verfahren bis zum Urteil der Luxemburger Richter ausgesetzt, weil die vorgelegten Rechtsfragen auch für die Karlsruher Entscheidung erheblich sind.
Welche Bedeutung hat der Fall?
Aus Sicht von Jürgen Stellpflug weist der Fall weit über „Öko-Test“ hinaus. „Es geht um die Nutzung von Wort-/Bild-Marken – das betrifft auch Institutionen wie ADAC, TÜV oder Stiftung Warentest, die ihre Labels nach einem Test zur Verfügung stellen.“ Klar ist, dass manche Hersteller und Händler es in der Werbung mit den Labels nicht immer ganz so genau nehmen. Allein „Öko-Test“ hat in den vergangenen vier Jahren an die 1000 Abmahnungen wegen Label-Missbrauchs verschickt.


