Die Klageakten eines Justiz-Dienstleisters gegen den VW-Konzern. Foto: dpa
Wirtschaft
Klageflut trifft Volkswagen: Oberderdingerin unterliegt gegen Pforzheimer Audi-Händler
  • Stefanie Koller und Lothar Neff

Hunderte VW-Fahrer in Deutschland wollen Schadenersatz für die Dieselmanipulationen. Einige von ihnen waren schon vor Gericht erfolgreich – am Ziel sind sie aber noch nicht. Keines der Urteile sei bisher rechtskräftig, betonte ein Volkswagen-Sprecher. In allen Fällen sei VW entweder schon in Berufung gegangen oder werde dies noch tun. Zu den Klägern im VW-Dieselskandal gehört auch eine Geschäftsfrau aus Oberderdingen. Sie hat in Karlsruhe den Pforzheimer Audi-Händler verklagt, der ihr bereits im Jahr 2012 das Modell Audi Q3 verkauft hatte.

Hintergrund: Nachdem die VW-Machenschaften bekannt geworden waren, wonach eine Steuerungssoftware unzulässige Manipulationen ermöglicht und damit der Entzug des Betriebs durch das Kraftfahrt-Bundesamt droht, wollte die Frau ihr Fahrzeug (derzeit rund 80.000 Fahrkilometer auf dem Tacho) gegen ein neues ersetzt haben. Damaliger Neupreis: rund 40.000 Euro. Der Händler lehnt dies ab.

Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage der Oberderdingerin nach PZ-Informationen in der vergangenen Woche abgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Pforzheimer Rechtsanwalt Ulf Biebelheimer, der den Audi-Händler vertritt, hatte in der Anhörung auf die mögliche und vom VW-Konzern angebotene Nachrüstung des Fahrzeugs hingewiesen. Damit könne der Mangel mit relativ geringem Aufwand beseitigt werden.

Für die Klägerseite damals kein passabler Vorschlag, denn es gebe keine Erfahrungswerte, ob sich das Software-Update schadfrei auf die Fahrzeuge auswirke, meinte Rechtsanwalt Christian Grotz von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen (Lahr/Freiburg). Dagegen war für Biebelheimer klar: „Eine Nachlieferung ist unmöglich, weil das Fahrzeug so nicht mehr produziert wird“, die Abweichungen seien zu umfangreich. Ohnehin bezeichnete er die Forderung als „unverhältnismäßig“. Überdies machte der Pforzheimer Anwalt die Mängelfrist von zwei Jahren geltend, die in diesem Streitfall längst abgelaufen sei.

In etwa 160 Fällen in erster Instanz wiesen die Richter die Klage ebenfalls ab oder die Kläger machten inzwischen einen Rückzieher. Bisher hat das Unternehmen in Deutschland etwa 1,6 Millionen der rund 2,6 Millionen manipulierten Dieselautos umgerüstet. Insgesamt sind dem Zeitungsbericht zufolge bisher 2000 Mängelklagen anhängig. Diese richten sich gegen Händler oder den VW-Konzern. In den USA, wo der Abgasskandal ans Licht gebracht worden war, zahlt Volkswagen wegen geschönter Abgaswerte Milliarden an Autobesitzer.

Die Fahrer betroffener Fahrzeuge können mehr als 5000 Dollar (4635 Euro) Entschädigung bekommen. Für Kunden in Europa plant VW keine solche Entschädigung. Eine Sammelklage wie in den USA ist in Deutschland nicht zulässig. Die EU-Kommission macht deshalb schon seit einiger Zeit Druck auf Volkswagen. Sie verlangt finanzielle Zugeständnisse an die 8,5 Millionen betroffenen Autofahrer in Europa und forderte zuletzt „konkrete Ergebnisse“ bis Ende April. Justizkommissarin Vera Jourova will durchsetzen, dass der Autobauer den Kunden finanziell oder durch zusätzliche Service-Leistungen entgegenkommt. Die zugesagte Reparatur der Autos reiche nicht aus.

Bereits vor dem Abgasskandal war bekannt, dass vermeintlich saubere Dieselautos nicht unbedingt weniger Schadstoffe ausstoßen als Benziner.