
Schlussstrich mit Schadenersatz? Eingestelltes Verfahren wirft für Ex-SWP-Chef Marquard Fragen auf
Pforzheim. Ende gut, alles gut? Ganz so einfach kann sich Herbert Marquard auf diese Formel nicht einlassen. Zwar sind die Ermittlungen gegen den Ex-SWP-Chef eingestellt, de facto kann er für sich den sogenannten „großen Freispruch“ beanspruchen. Denn: Das maßgebliche Verfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechlichkeit wurde mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Was folgt daraus? Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der inzwischen als
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