Pforzheim. Immer im Februar eines Jahres tauchen die Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. tief in das Themenfeld Steuern und Finanzen ab. Mit gespitztem Bleistift lauschten sie dem Vortrag von Diplom-Betriebswirt Dietmar Walter, der unter dem Seminartitel „Neuerungen im Steuerrecht für das Handwerk 2020“ ins Haus des Handwerks geladen hatte.
In einem Kurzvortrag stellte Walter zunächst die Veränderungen zum Vorjahr dar, beleuchtete dann aber schnell komplexere Themen wie die steuerliche Behandlung von E-Mobilität, die Begünstigung der Arbeitnehmer durch das Jobticket und die Auswirkungen der Bonpflicht auf kleine Betriebe. Der Referen machte auch vor Themen wie Grundsteuerreform und Haftbarkeit bei fehlerhafter Rechnungsstellung ausländischer Firmen nicht Halt. „Eigentlich sind wir gefühlt immer haftbar – auch für Dinge, die wir nicht zu verantworten haben“, war dann das kühle Fazit der Vorsitzenden Carmen Richter-Bauser.
Regelrecht erschlagen waren die Unternehmerfrauen am Ende des Nachmittags – weniger von der Fülle der Informationen, als vielmehr von der Aussicht, dass nun noch mehr Bürokratie auf die im Handwerk Arbeitenden zukommen wird. Eines aber wird sich zunächst nicht ändern: Trotz digitalem Zeitalter ist ein Einspruch beim Finanzamt weiterhin nur in Papierform möglich.
Das nächste Treffen zum Thema Digitalisierung und Gesundheit findet am 18. März statt. Wer Interesse hat, meldet sich unter info@ufh-pforzheim.de.
