
Pforzheim. Oberbürgermeister Peter Boch und Bundestagsabgeordneter Gunther Krichbaum – diese beiden lokalen CDU-Größen haben ihr Kommen angekündigt, wenn am Freitag, 12. Januar, ab 16 Uhr der neue Parkplatz an der Lohaustraße im Hagenschieß mit einem kleinen Imbiss freigegeben wird. Schließlich war es auch der CDU-Ortsverband der gemeinsam mit der Elterninitiative Buckenberg-Haidach seit Jahren auf den Bau gedrängt hatte. Allerdings: Die Einweihung hat ein „Geschmäckle“, wie es im Schwäbischen so schön heißt. Denn laut Rechtsanwalt Christoph Mährlein, der eine Anwohnerin vertritt, ist der Parkplatz „illegal entstanden“.
Verweis auf Bebauungsplan Im Augenblick gebe es keinen Bebauungsplan, der die Einrichtung des Parkplatzes zulasse. Vielmehr sei die Fläche für Grünflächen oder einen Spielplatz vorgesehen. Erst Mitte Februar sei eine Änderung des Bebauungsplans im Gemeinderat möglich, so Mährlein.
„Im Augenblick ist das keine legale Bebauung“
Christoph Mährlein, Rechtsanwalt
Bedenken im Ausschuss Schon im Planungs- und Umweltausschuss im Oktober 2023 hatte es auch unter den Stadträten Bedenken wegen des schnellen Vorgehens gegeben. Damals war es um die Genehmigung des Bebauungsplanentwurfs und die Offenlage gegangen. Zwar hatten die Stadträte in der Sitzung den Parkplatz begrüßt, weil er die Verkehrssituation entschärfe. Einige hatten aber die Reihenfolge kritisiert. Denn das Areal war zu diesem Zeitpunkt bereits geschottert worden. Auch die Einwendung einer Anwohnerin war damals angesprochen worden, und Baubürgermeisterin Sibylle Schüssler hatte darauf hingewiesen, dass die Bürgerin sich einen Rechtsanwalt genommen habe. Der Einwand könne noch weitere Kreise ziehen, hatte sie damals angemerkt.
Seine Mandantin sehe die Notwendigkeit für den Parkplatz nicht, erklärt Mährlein gegenüber der PZ. Zudem sei sie durch ihn „sehr beeinträchtigt“. Weitere Bedenken, die er geltend gemacht habe, beziehen sich auf den Hochwasserschutz, das Wasserschutzgebiet und den Artenschutz. „Es ist ja ein bisschen ungewöhnlich, dass auf ein Artenschutzgutachten verzichtet wird, weil durch die von der Stadt vorgenommene, ‚wilde‘ Aufschüttung da nichts mehr festzustellen ist“, erklärt Mährlein, der SPD-Kreisvorsitzender gewesen war, bevor er mit Uwe Hück die Bürgerbewegung gründete. Der Flächennutzungsplan müsse zudem noch geändert werden.
„Eine Baugenehmigung für den Parkplatz gibt es bisher nicht“
Christoph Mährlein, Rechtsanwalt
CDU-Ortsverband schweigt „Ich gebe keine Auskunft“, erklärt Waldemar Meser, Vorsitzender der Elterninitiative Buckenberg-Haidach und Hagenschieß sowie stellvertretender Vorsitzender im CDU-Ortsverband Buckenberg/Haidach, als er mit dem Vorwurf konfrontiert wird. Er hatte nach jahrelangen Diskussionen über einen Parkplatz in der Mitte der Siedlung mehr als 40 Unterschriften für eine dringende Beschleunigung der Baumaßnahme gesammelt. Gunther Krichbaum hatte bereits im September 2022 in einer Pressemitteilung der CDU den Baubeginn für den Parkplatz mit den Worten „Endlich geht es los!“, kommentiert.
Bereits 2018 hätten Anwohner um Unterstützung gebeten. Der Wunsch war entstanden, weil Autos beidseitig am Straßenrand abgestellt würden, ein Gehweg fehle und die Feuerwehr Schwierigkeiten hätte, die Straße zu befahren, hieß es in der Pressemitteilung.


Langsame Bauprojekte: Enzkreis-Kommunen hoffen nach Urteil auf klare Vorgaben
Reaktion der Stadtverwaltung Die städtische Pressestelle räumt ein, dass bauliche Veränderungen bereits vorgenommen worden seien, wenngleich der Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung erst für den Planungs- und Umweltausschuss am 28. Februar und den Gemeinderat am 19. März vorgesehen sei.
„Dennoch halten wir eine interimsweise Freigabe des Parkplatzes schon jetzt für vertretbar, um dem Parkdruck entgegenzuwirken“
Städtische Pressestelle
Zumal es in jüngster Zeit einige Anfragen gegeben habe, in denen darum gebeten wurde. „Nachdem bereits der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan im zuständigen Ausschuss mit Mehrheit beschlossen wurde, haben wir die begründete Hoffnung, dass der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat beschlossen und der Bebauungsplan anschließende Rechtskraft erhalten wird“, so die Pressestelle. Eine anschließende Normenkontrollklage sei natürlich immer möglich.