Pforzheim. Im Kampf gegen die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie hat die Polizei am Dienstag Durchsuchungen durchgeführt – darunter auch in Pforzheim. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Mirko Heim, der für die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zuständig für Cybercrime ist, handele es sich dabei um Räume einer 57-jährigen Person aus der Goldstadt.
Weitere Details zu dem oder der Tatverdächtigen konnte Heim nicht nennen. Nur eines: Bei der Durchsuchung seien auch Zufallsfunde gemacht worden. Die Beamten entdeckten auf der Suche nach dem kinderpornografischen Video- und Bildmaterial auch Waffen und Munition in der Goldstadt.
Die Person in Pforzheim ist eine von insgesamt 18 Tatverdächtigen, bei der die Ermittlerinnen und Ermittler der Polizeipräsidien aus Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Stuttgart und Ulm am Dienstag die Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckten. Koordiniert wurden sie vom Landeskriminalamt.


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Demnach seien die Tatverdächtigen im Alter zwischen 24 und 72 Jahren. Sie stünden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe allesamt im Verdacht, sich kinder- oder jugendpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet über Tauschbörsen verschafft, dieses besessen oder verbreitet zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen bestehen zwischen den Verdächtigen keine unmittelbaren Verbindungen.
Kinderpornografie: Insgesamt 780 Beweise gefunden
Bei den Durchsuchungen in den Landkreisen Pforzheim, Rems-Murr-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Baden, Rastatt, Ortenaukreis, Ravensburg, Heidenheim und Biberach sowie in Mannheim und Stuttgart wurden über 780 Beweismittel sichergestellt. Vorrangig handle es sich dabei um elektronische Geräte und Speichermedien wie Computer, Smartphones und USB-Sticks. Das Datenvolumen umfasse mindestens 350 Terabyte und werde nun von den Ermittlungsbehörden ausgewertet, so die Generalstaatsanwaltschaft weiter.


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Fünf der 18 Tatverdächtigen räumten unmittelbar ihre strafbaren Handlungen ein. Ein Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bereits wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften in Erscheinung getreten. Festgenommen worden, so Heim, sei allerdings keiner. Es seien keine Haftgründe vorhanden, auch bestehe keine Fluchtgefahr, so der Oberstaatsanwalt weiter gegenüber PZ-news.
Neben dem Pforzheimer Tatverdächtigen entdeckten die Beamten auch bei weiteren drei Personen neben kinderpornografischer Inhalte verbotene Messer, illegal besessene Schusswaffen und Munition.


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Mit dieser konzertierten Aktion setzten Polizei und Justiz erneut ein klares Zeichen: Der Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie und sexuellen Missbrauch werde konsequent geführt – auch im digitalen Raum, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Wie ist das Strafmaß für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte?
Laut Gesetz liegt das Strafmaß zwischen sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.


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