Sven Lahme. Foto: Privat
Pforzheim
Blitz-Trennung von Siloah und Chefarzt Sven Lahme hat Folgen
  • Claudius Erb

Pforzheim. Es war ein Paukenschlag, der durchs Siloah St. Trudpert Klinikum schallte. Er hallt nach. Die Trennung von Sven Lahme, dem bisherigen Chefarzt der Urologie, hat Konsequenzen – fürs Klinikum, aber auch für den Mediziner. Das Siloah und die Patienten müssen bis auf Weiteres mit Einschränkungen in der ambulanten Versorgung leben. Für Lahme steht angesichts der Vorwürfe von Falschabrechnung und Vertragsverstößen viel, vielleicht sogar alles auf dem Spiel.

Wie berichtet, hat das Siloah auf interne Überprüfungen und Ermittlungen verwiesen, die zur sofortigen Entlassung Lahmes geführt hätten. Er wird vom Klinikum beschuldigt, im Rahmen der Ermächtigungsambulanz mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) falsch abgerechnet, zudem gegen den Nutzungsvertrag verstoßen zu haben. Man habe die KV informiert. Lahme weist die Vorwürfe als „unberechtigt und unzutreffend“ zurück und gibt an, selbst gekündigt zu haben.

Zu einem einzelnen Fall äußere sich die KV nicht, betont Kai Sonntag, Chef der Öffentlichkeitsarbeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Seine Auskünfte bleiben allgemein und sind doch vielsagend. „Wenn wir einen Hinweis erhalten, dass ein Arzt falsch abgerechnet haben soll, überprüfen wir die Abrechnungen“, erläutert Sonntag. Die Folgen können weitreichend sein. Es gelte, zu klären, ob jemand einen Fehler begangen oder aber den Versuch unternommen habe, die Abrechnung zu manipulieren. Bei Verstößen gehe es etwa um die Frage, ob Honorar zurückerstattet werden müsse, im Falle der bewussten Falschabrechnung könne dies bis zum Entzug der ärztlichen Zulassung führen. Und: „Wenn wir den Eindruck haben, dass Betrug dahintersteckt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, dies bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen“, so Sonntag.

Ein Verstoß gegen einen Nutzungsvertrag wiederum sei kein Fall für die KV, sondern zwischen den Beteiligten zu klären. Zur Erläuterung: Als Angestellter eines Krankenhauses muss sich ein Arzt zuallererst um dessen Patienten kümmern. Darüber hinaus kann er auch – wie ein niedergelassener Facharzt – Patienten ambulant behandeln und dazu die Infrastruktur der Klinik nutzen. In welchem Umfang, regelt ein Nutzungsvertrag, den Lahme nach Darstellung des Siloah nicht eingehalten hat. Es ist eben die ambulante Behandlung in der Klinik für Urologie, auf die sich das plötzliche Aus vorübergehend auswirkt. Denn die KV-Ermächtigung war an Lahme als Person gebunden. Zwar hat der bisherige Vize Dr. Volker Zimmermanns kommissarisch die Leitung der Urologie übernommen, und die stationäre wie die operative Behandlung läuft laut Siloah normal weiter. Doch für die Ambulanz, berichtet das Klinikum, müsse eine KV-Ermächtigung neu beantragt werden.

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