Anwalt Wolfgang Kubicki hatte im November 2017 den Mannheimer Urteilsspruch im Derivate-Prozess gegen die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein für „nicht bestandsfähig“ gehalten. Rund ein Jahr später hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung durch das Landgericht Mannheim aufgehoben. Nun hat das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden, kein Disziplinarverfahren gegen Augenstein einzuleiten. Foto: Ketterl
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Pforzheim
Ende des Pforzheimer Derivate-Kapitels: Kein Disziplinarverfahren gegen Ex-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein

Pforzheim/Karlsruhe. Nachdem das komplizierte Strafverfahren im Derivatefall gegen die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und die damalige Stadtkämmerin Susanne Weishaar im Oktober 2019 nach zehn Jahren zu Ende gegangen war, hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe nun entschieden, kein Disziplinarverfahren gegen Augenstein einzuleiten.

Gegenstand der Prüfung durch das RP waren die verbotenen Zinsderivate-Geschäfte der Stadt zwischen 2006 und 2008, für die die beiden verantwortlich zeichnen „und die zu einem Verlust von rund zehn Millionen Euro für die Stadt führten“, so das RP. Wie berichtet, hatte das Strafverfahren die beiden bis vor den Bundesgerichtshof gebracht. Nach dem Urteil in erster Instanz drohten ihnen Bewährungsstrafen wegen schwerer Untreue. Dagegen waren sie in Revision gegangen – mit Erfolg.

Das Landgericht Mannheim stellte das Verfahren am 28. Januar dieses Jahres schließlich nach erfolgter Zahlung der Geldauflagen endgültig ein. Augenstein musste 100.000 Euro, Weishaar 50.000 Euro zahlen.

Und weil wiederum wegen jener Verfahrenseinstellung letztlich auch keine Disziplinarmaßnahme gegen die frühere Rathauschefin verhängt werden dürfe, sehe man nun endgültig von einem entsprechenden Verfahren ab, so das RP. Wie berichtet, hätten Augensteins Pensionsansprüche im Zuge eines Disziplinarverfahrens gekürzt werden können.