Pforzheim. Seit 30 Jahren lebt Murat K. (38, Name geändert) in Deutschland, genauer gesagt, in Hessen, ist verheiratet mit einer Deutschen. Im Gegensatz zu ihm hat sie die Staatsbürgerschaft gewechselt – was nicht heißt, dass Murat K. außer seinem Pass noch irgendwelche Beziehungen zu seinem Geburtsland hat. Für das Regierungspräsidium Darmstadt ist dies kein Grund, ihn nicht in die Türkei abschieben zu lassen – deshalb sitzt der 38-Jährige, wegen eines Drogendelikts zu über drei Jahren Haft verurteilt und auf Bewährung und unter Auflagen frei, gemeinsam mit einem Tunesier, einem Ghanaer und zwei Marokkanern seit zwei Wochen nicht mehr in der geräumten Abschiebehaftanstalt Eberstadt, sondern in Pforzheim.


Wieder-Belegung an der Rohrstraße: Fünf Hessen in Abschiebehaft in Pforzheim
Am 23. Mai endet die Anordnung der Abschiebehaft – einen Tag nach der geplanten Rückführung in die Türkei. Sollte dies coronabedingt nicht möglich sein, so teilte man seinem Rechtsanwalt Bernd Stieder mit, werde die Haft nicht verlängert – Murat K. käme (wie alle anderen Abschiebehäftlinge) vorübergehend auf freien Fuß, bis ihre Herkunftsländer wieder angeflogen werden dürfen. So wurden vor einigen Wochen 31 Abschiebehäftlinge aus der ehemaligen Justizvollzugsanstalt bis auf Weiteres entlassen. Wie jeder andere zur Ausreise Verpflichtete wehrt sich auch Murat K. – allerdings bisher vergeblich – gegen seine Abschiebung.
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