
- PM
Pforzheim. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt wegen unzureichender Lärmschutzmaßnahmen und lärmerhöhender Maßnahmen gegen die Stadt Pforzheim. Die Umwelthilfe fordert statt Abschaffung von Tempo 30 eine Ausweitung auf alle Hauptstraßen als Lärmschutzmaßnahme. Nach Rückabwicklung von Tempo 30 auf 23 Hauptstraßen in Berlin kämpft die DUH auch gegen Rücknahme von Tempo 30 in der Stadt.
Sie klagt im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm nun auch gegen die Stadt Pforzheim, analog zu den bereits laufenden Verfahren auf wirksame Lärmaktionspläne in Mannheim, Sindelfingen, Saarbrücken, Baden-Baden und Hameln sowie im Regierungspräsidium Darmstadt. Laut aktueller Lärmkartierung sind in Pforzheim ganztägig 52.856 Menschen, was 40,6 Prozent der Bevölkerung entspricht, nachweislich gesundheitsschädlichen Lärmpegeln ausgesetzt. Dennoch will die Kommune mit dem neuen Lärmaktionsplan an 14 Straßenabschnitten die wirksame Lärmschutzmaßnahme Tempo 30 aufheben. Stattdessen soll lärmmindernder Asphalt ausgebracht werden, wofür weder ein Zeitplan noch die finanziellen Mittel vorhanden sind. Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Obwohl dies eine gesetzliche Mindestanforderung ist, gibt es darüber hinaus im Plan keine Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete.


Ein Jahr Tempo 30 in Ölbronn-Dürrn – viele fahren noch immer zu schnell
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH berichtet: „Der Lärmaktionsplan Pforzheims ist rechtswidrig und verstärkt die Lärmbelastung der ohnehin massiv von Straßenverkehrslärm betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner. Mit Tempo 30 lässt sich die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren. Trotzdem soll aus rein ideologischen Gründen wieder innerstädtische Raserei erlaubt werden. Wie auch schon in Berlin halten wir vehement dagegen und klagen vor Gericht für eine Beibehaltung von Tempo 30 auf massiv lärmbelasteten Hauptstraßen.“ Nachdem die DUH bereits rechtliche Schritte gegen die Aufhebung von Tempo 30 auf 23 Hauptstraßen in Berlin angekündigt hat, weitet die Umwelthilfe ihren Kampf gegen die Abwicklung der Verkehrswende deutschlandweit aus.


Diskussion in Birkenfeld: Soll Tempo 30 oder Tempo 40 gelten?
Kommunen in Deutschland – oder in manchen Bundesländern auch Landesbehörden – sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die letzte Frist lief am 18. Juli 2024 ab. Lärmaktionspläne basierend auf aktuellen Lärmkartierungen sind das zentrale Instrument der Europäischen Umgebungslärm-Richtlinie, um Verkehrslärm zu bekämpfen. Die Gesundheitskosten durch Lärm betrugen im Jahr 2016 laut UBA 1,77 Milliarden Euro.

