Mühlacker. Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe besteht darauf, dass in Lienzingen die Baulücke in der Friedenstraße neben dem alten Rathaus geschlossen wird, räumt dafür aber der Stadt mehr Zeit ein. Das geht aus einem Antwortschreiben an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor. Die Stadt bietet das Grundstück seit Monaten auf der Immobilienplattform der Sparkasse Pforzheim Calw für 70.000 Euro an.
Stadtrat Günter Bächle bezog sich dabei auf die Zustimmung der Behörde vom 3. Februar 2022 zu dem von der Stadt Mühlacker seinerzeit beantragten Abbruch des Gebäudes Friedenstraße 12, innerhalb der geschützten Gesamtanlage „Etterdorf Lienzingen“. Eigentümer sei die Stadt, die deshalb in die Pflicht genommen werden müsse, so der Fraktionsvorsitzende. Er habe im Aufsichtsrat der Stadtbau Mühlacker gefordert, die Stadtbau-Geschäftsführung solle sich Gedanken machen zur Wiederbebauung. Er teile auch die Aussage in der Genehmigung, dass ein Neubau sowohl die Kubatur als auch die Gestaltung des Bestandsbaues wieder aufzugreifen hat.


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Bei den Wahlveranstaltungen im Zuge der inzwischen abgeschlossenen OB-Wahl in Mühlacker war diese bauliche Lücke in Lienzingen durchweg ein wichtiges Thema, berichtete Bächle. „Die Menschen haben kein Verständnis, dass mit der Wiederaufbauverpflichtung offenbar nach Belieben verfahren wird, während ihnen vom LAD Auflagen gemacht werden, wobei ich diese Auflagen für sinnvoll ansehe.“ Die Stadtverwaltung habe mitgeteilt, dass das zuständige Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement aktuell die Fläche in Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler vermarkte. Es habe zwar verschiedene Interessenten für einen Kauf gegeben, aber noch keine weitergehenden Verhandlungen.
Die Stadt habe nachvollziehbar mitgeteilt, dass sie weiterhin eine Veräußerung und Wiederbebauung des Grundstücks anstrebe, eine zeitnahe Umsetzung durch die derzeit sehr schwierige Lage im Bausektor allerdings erschwert werde. Ziel bleibe jedoch die Wiederbebauung des Grundstücks.
„Es besteht keine rechtliche Handhabe der höheren Denkmalschutzbehörde, die Stadt Mühlacker selbst zu einer Bebauung des Grundstücks zu verpflichten“,
so Markus Breithaupt vom Referat 21 | Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz des Regierungspräsidiums.


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Aktuelle Erschwernisse
Auch wenn der aktuelle Zustand nicht zufriedenstellend sei, seien die offenkundigen Bemühungen der Stadt Mühlacker, um einen Verkauf des Grundstücks und die aktuellen Erschwernisse zu berücksichtigen. „Wir gehen nach der aktuellen Rückmeldung der Stadt Mühlacker davon aus, dass die Auflage 3.2. bei gegebener Möglichkeit umgesetzt wird.“ Bis jetzt gibt es, so das RP, keine Anzeichen, dass die Auflage 3.2 umgesetzt wird. Die Stadt biete zwar seit Monaten dieses Grundstück auf der Immobilienplattform der Sparkasse Pforzheim-Calw feil, doch bisher ohne Echo von Privaten.



