Normalerweise sollte ein Arzt seinen Patienten helfen, doch die hilflose Lage einer Patientin nutzte ein 46-jähriger Arzt aus dem Enzkreis aus. Foto: wutzkoh - stock.adobe.com (Symbolbild)
Pforzheim
„Ich schwöre bei Gott, dass ich es nicht getan habe“ - Arzt aus dem Enzkreis wird wegen sexueller Nötigung verurteilt
  • Stefan Meister

Pforzheim. Normalerweise sollte ein Arzt seinen Patienten helfen, doch die hilflose Lage einer Patientin nutzte ein 46-jähriger Arzt aus dem Enzkreis aus. Deshalb wurde der Angeklagte mit deutscher und syrischer Staatsbürgerschaft wegen sexueller Nötigung und Missbrauchs des Behandlungsverhältnisses vor dem Pforzheimer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zudem darf er in den kommenden zwei Jahren in seiner Tätigkeit als Arzt keine Frauen mehr behandeln und muss jeweils 4000 Euro an das Opfer und eine gemeinnützige Organisation bezahlen.

Richter Philipp Hauenschild hegte bei seiner Urteilsverkündung keinen Zweifel an der Tat. Der Arzt soll in der Nacht zum 2. Mai 2018 zu einer stark alkoholisierten 33-Jährigen gerufen worden sein. Im Beisein ihrer Mutter spritzte er ihr Diazepam und ließ sich ihre Handynummer geben. Dabei fielen Kommentare, dass sie eine schöne Frau sei und weshalb sie keinen Freund habe. Später in der Nacht rief er an, erkundigte sich nach dem Gesundheitszustand und besuchte die Patientin erneut. Dabei habe er sie berührt und gegen ihren Willen geküsst. Anschließend soll er sich bis auf die Unterhose ausgezogen und neben sie ins Bett gelegt haben. Erst auf die Bitte der 33-Jährigen hin verließ der fünffache Vater die Wohnung. Mehrfach hatte der Beschuldigte behauptet, dass die Reize von ihr ausgingen und sie ihn zu sich zog und küsste.

Zwei Polizeibeamte hatten jedoch betont, dass die Geschädigte schläfrig und niedergeschlagen wirkte.

„Sie fiel mit dem Kopf immer wieder auf die Seite und machte einen schwachen Eindruck“, erinnerte sich eine 31-jährige Polizistin.

Zwar zeigte die 34-jährige Ehefrau des Arztes sich empört, dass ihrem Mann solch ein Vorwurf gemacht wird, doch für sonderlich beweisfördernd und glaubwürdig hielt Hauenschild die Aussage nicht. „Ich halte es schon für einen gewissen Grad der Dreistigkeit, dass Sie den Spieß umdrehen wollen“, wetterte er gar gegen den 46-Jährigen.

Statt zu schweigen oder ein Geständnis abzulegen, gab der Angeklagte bis zuletzt der 33-Jährigen die Schuld. „Ich schwöre bei Gott, dass ich es nicht getan habe“, erklärte er abschließend. Dass er in diesem Zusammenhang mögliche Schmerzensgeldansprüche als Motivation sah, hinterließ bei Hauenschild keinen guten Eindruck. Bereits Oberstaatsanwalt Harald Lustig stellte klar, dass er als Arzt um die Wirkung der Spritze wusste. „Ich habe keinen Zweifel, dass er es im Laufe des Abends plante und schamlos ausnutzte“, so Lustig. Er forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Nebenklagevertreterin Susanne Burkhardt schloss sich an. Dagegen plädierte Verteidiger Nicolaus Mack auf Freispruch. Er sprach von einem besorgten Arzt, der sich noch einmal um seine Patientin kümmern wollte. Zudem seien keine DNA-Spuren gefunden worden