
Pforzheim/Enzkreis. Vor rund zwei Jahren soll es in einer Flüchtlingsunterkunft im nördlichen Enzkreis zu einer sexuellen Nötigung gekommen sein. Der Angeklagte, ein 35-jähriger Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit, wurde am Donnerstag am Amtsgericht Pforzheim von Richter Philipp Hauenschild zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von insgesamt 3000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll im Oktober 2018 eine damals 14-Jährige an deren Brüsten berührt haben, während die ebenfalls aus Afghanistan stammende Geschädigte geschlafen habe, so der Tatvorwurf, wie er von Oberstaatsanwalt Tobias Wagner geschildert wurde. Das sei eine Lüge, meinte der Angeklagte in seiner Aussage. Er stritt die Vorwürfe energisch ab. Das in der Flüchtlingsunterkunft gemeinschaftlich genutzte Wohnzimmer habe er am frühen Morgen betreten, um seine Socken zu holen. Die Geschädigte soll seiner Aussage nach zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden des Wohnzimmers geschlafen haben. Also habe er an die Tür geklopft, das schläfrige Mädchen soll geöffnet haben. Nachdem er seine Socken geholt hatte, sei er zur Arbeit gegangen.


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Auf gezielte Fragen Hauenschilds konnte der Mann nur wenige, schlüssige Antworten liefern. Er könne sich ohnehin nicht erklären, warum die Geschädigte ihn überhaupt beschuldigt. Das Verhältnis zu dem Mädchen und deren Vater, der ebenfalls in der Unterkunft lebte, sei immer gut gewesen. Streit habe es nie gegeben, von kleineren Reibereien abgesehen. Auch warf er dem Vater der Geschädigten vor, die Ehefrau des Angeklagten bedroht zu haben.
Die Schilderungen der mittlerweile 16-jährigen Geschädigten fielen eindeutiger aus. Sie berichtete zwar von einem ebenfalls guten und freundschaftlichen Verhältnis der beiden Familien. Ihr Vater und der 35-jährige Angeklagte seien sogar wie Brüder gewesen. Sie beschrieb eine starke Bindung zu dem Ehepaar und sei vom Übergriff schockiert gewesen.
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