Tierquäler gesucht: PETA setzt eine Belohnung aus für Hinweise, die zur Festnahme der Person führen, die die Schlingenfalle aufgestellt hat.
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Pforzheim
Katze in Wurmberg durch Schlingenfalle verletzt: PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus
  • pm/rio

Pforzheim/Stuttgart. Nachdem sich eine Katze in Wurmberg in eine ausgelegte Schlingenfalle aus Metalldraht verfangen und dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hat, setzt die Tierschutzorganisation PETA 500 Euro Belohnung für Hinweise, die zur Festnahme des Täters führen, aus.

Vergangene Woche hatte ein bislang unbekannter Täter die Falle in der Wimsheimer Straße in Wurmberg platziert, so die Polizei in einer Mitteilung am Montag. Das Tier habe sich mit den Beinen verfangen, wobei sich die Drahtschlinge so stark zuzog, dass die Katze schwere Verletzungen davontrug.

Glücklicherweise sei ein bislang unbekannter Tierfreund rechtzeitig zur Hilfe gekommen und habe die Katze aus der misslichen Lage befreit. Die Polizei ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt die Tierschutzorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führe, teilt PETA mit. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter (0711) 8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Die Jagd mit Schlingenfallen ist besonders grausam“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Geraten die Tiere in die Falle, versuchen sie unter Todesangst zu entkommen. Doch die Schlinge zieht sich immer weiter zu, Hals oder Körperteile werden immer mehr abgeschnürt. Die Tiere ersticken oder hängen mit den Beinen in den Fanggeräten fest und sterben langsam und qualvoll. Der Fallensteller muss unbedingt gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden.“

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und könne mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, heißt es in der Pressemitteilung von PETA.

Fachleute aus der Psychologie und Justiz seien sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen, heißt es weiter. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu:

„Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“