
„Keine konkrete Gefahr“: Das sagt die Staatsanwaltschaft zum offenen Brief von WiP-Stadtrat Weisenbacher
Pforzheim. Im Februar dieses Jahres wird ein Radfahrer auf der Landstraße zwischen Pforzheim und Huchenfeld knapp von einem Bus überholt - bei Gegenverkehr und durchgezogener Linie. Der 39-Jährige erstattet Anzeige wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit. Die Staatsanwaltschaft lässt die Anzeige fallen, bezeichnet den Mann in der Begründung als „Verkehrshindernis“. WiP-Stadtrat Christof Weisenbacher reagiert empört, schreibt einen offenen Brief an Polizei und Staatsanwaltschaft und hat Fragen. Die PZ hat nachgehakt.
„Eine unglückliche Formulierung“, erklärt die für Presseauskünfte zuständige Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Pforzheim Regina Schmid, sei die Bezeichnung eines Radfahrers als „Verkehrshindernis“. Mit der Entscheidung, dessen Anzeige wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit fallenzulassen, habe dies aber nichts zu tun, wie sie unterstreicht. Auch stehe keinesfalls infrage, dass Radfahrer auf öffentlichen Straßen fahren dürften.
Damit reagiert die Staatsanwaltschaft auf PZ-Nachfrage auf den offenen Brief von WiP-Stadtrat Christof Weisenbacher, der sich sowohl an die Justiz als auch das Polizeipräsidium Karlsruhe gewandt hatte und sich darin über einen Vorfall im Februar dieses Jahres beschwerte. Ein 39-jähriger Radfahrer war auf der Landstraße zwischen Pforzheim und Huchenfeld von einem Linienbus im Kurvenbereich überholt worden – und das trotz durchgezogener Linie und Gegenverkehr (die PZ berichtete).
Grundsätzlich, so Florian Herr, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Karlsruhe, sei Überholen bei durchgezogener Linie natürlich nicht erlaubt. Eine Straftat sei es aber nicht, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Zur Anzeige gebracht würden aber nur Straftaten – wie etwa die Gefährdung der Verkehrssicherheit. Diese müsse aber konkret vorliegen, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mehr als eine abstrakte Möglichkeit sein. Die Gefahr für den Mann sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch den Bus nicht konkret gewesen – weswegen die Anzeige fallengelassen worden sei, wie Schmid erklärt. Für den Betroffenen wenig verständlich, der sich fragt, was passieren müsse, damit eine Gefahr konkret genug sei. Gleichzeitig betont er, dass die Mehrheit der Fahrer sich vorbildlich verhalte. Jene, die beim Überholen jedoch nicht mal einen Meter Abstand zum Fahrrad hielten, seien eine Gefahr.
Mehr über die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. lesen Sie am Mittwoch, 9. Oktober,. in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.