Pforzheim. Dass die Stadt Pforzheim für das Führerscheinfoto „die Bescheinigung der Moschee über das Tragen eines Kopftuches“ verlangt, hat im Internet für Aufruhr gesorgt. Wie aber handhaben es andere Führerscheinbehörden?
Dass Pforzheim kein Einzelfall ist, zeigt etwa der Verein „Berliner Muslime“, der auf seiner Internetseite damit wirbt, solche Bescheinigungen auszustellen. Im Enzkreis, Stuttgart und Karlsruhe legt man die Passverwaltungsvorschrift allerdings weniger streng aus. „Uns reicht in der Regel die Erklärung, dass jemand muslimisch ist. Das akzeptieren wir ohne weitere Bescheinigung“, sagt Claus-Dieter Wälder, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde des Enzkreises. Auch in Stuttgart und Karlsruhe sind laut den Pressestellen keine Nachweise erforderlich, um auf dem Führerscheinfoto ein Kopftuch zu tragen „solange das Gesicht deutlich erkennbar ist“ und damit die biometrischen Regelungen eingehalten werden.
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„Kopftuchbescheinigung“ gefordert: Stadt Pforzheim löst Kopftuch-Streit aus

