Pforzheim. Mit einer „Selbstanzeige“ hatte Joachim Eichhorn, der Rektor der Nieferner Grund- und Werkrealschule, auf die AfD-Meldeplattform gegen mutmaßlich parteiische Lehrer reagiert.
Das Portal sorgt bundesweit bei Pädagogen für Empörung und veranlasst nun auch die Sprecher der Pforzheimer Schulen zu einem offenen Brief, in dem sie solche Pläne scharf kritisieren und insbesondere den Beutelsbacher Konsens thematisieren, auf den sich die „Alternative für Deutschland“ beruft.
In dem inzwischen nicht mehr aktiven Online-Portal sollten Schüler sowie Studenten ihre Lehrer und Dozenten melden, die „im Unterricht die AfD sowohl mündlich wie auch schriftlich thematisieren und dämonisieren“, heißt es in dem Schreiben. Obwohl die Plattform abgeschaltet werden musste, gebe es weiterhin Befürworter eines solchen Meldeportals. Diese begründeten die Maßnahme damit, dass die Lehrenden gemäß dem Beutelsbacher Konsens „politische Neutralität zu üben“ hätten.
„Diese stark verkürzte Interpretation des Beutelsbacher Konsenses wollen wir als Schulleiter nicht einfach hinnehmen“, betonen Hilda-Leiterin Edith Drescher, die Geschäftsführende Schulleiterin der allgemeinbildenden Gymnasien in Pforzheim, Claudia Becker, Schulleiterin an der Karl-Friedrich-Schule Eutingen, und Martin Hoffmann, Leiter der Fritz-Erler-Schule.
Im Beutelsbacher Konsens sei an keiner Stelle von einem Neutralitätsgebot für Lehrer die Rede. Vielmehr enthalte er einerseits ein Überwältigungsverbot, das darauf abzielt, die Beeinflussung der Schüler zu einer erwünschten Meinung zu verhindern. Andererseits fordere er gerade dazu auf, politisch kontroverse Positionen zu beleuchten.
Der Beutelsbacher Konsens erwarte demnach sogar, die politischen Beiträge der Parteien im Unterricht zu thematisieren. Als Beamte hätten Lehrer in ihren Amtseiden geschworen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht zu achten und zu verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.
Dieser Eid enthalte somit den klaren Auftrag, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und zu verteidigen. Dazu gehöre auch, Positionen von Politikern und Parteien auf ihre sachliche und historische Korrektheit hin untersuchen zu lassen und gegebenenfalls darauf aufmerksam zu machen, „wenn demokratische Rechte dazu benutzt werden, die Demokratie von innen auszuhöhlen“. Dies treffe auch auf jene Online-Plattform zu.
Denn Schüler und Studenten seien aufgefordert worden, Beweise für das angeblich verfehlte Verhalten ihrer Lehrer hochzuladen. Unabhängig von der Form dieser Beweise verstoße dieses Vorgehen „nicht nur gegen die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten, sondern auch gegen geltendes Datenschutzrecht“. Zudem dürfe der Meldende selbst anonym bleiben. Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden brauche aber Vertrauen.
„Eine anonyme ,Anzeige‘ sät Misstrauen und wirkt destruktiv im System von Schulen und Universitäten“, betonen die Unterzeichner.
Nach AfD-Aufforderung im Netz: „Selbstanzeige“ eines Lehrers




