
- Stefan Meister
Pforzheim/Karlsruhe. Das Rätsel um die Todesursache im Fall des getöteten Pforzheimer Schmuckhändlers geht weiter. Am 19. Verhandlungstag konnte vor der Schwurgerichtskammer des Karlsruher Landgerichts ein histologisches Gutachten keine genaueren Erkenntnisse liefern. Weiterhin wird einem 37-jährigen aus dem Landkreis Calw vorgeworfen, den Pforzheimer Schmuckhändler am 21. Juni 2019 aus Habgier getötet und anschließend im französischen Soultz-sous-Forêts verbrannt zu haben.
Anders als in der Anklageschrift beschrieben, gingen die beiden bisherigen rechtsmedizinischen Gutachten jedoch nicht von einem Strangulationsprozess aus. Dies bestätigte eine 51-jährige Sachverständige am Freitag erneut. Hierbei legte die Rechtsmedizinerin aus Heidelberg die Ergebnisse eines histologischen Gutachtens aus Genf dar. Die Sachverständige sprach von einem aufwendigen Prozess, bei dem kleinere Gewebeproben mikroskopisch untersucht werden. Sicher sei, dass das Opfer keinen verstoffwechselnden Alkohol im Körper hatte und es deshalb wenige Tage vor und Tag der Tat keine Alkoholaufnahme gab. Bei dem gefundenen Alkohol handle es sich um einen gewöhnlichen Fäulnisprozess des Körpers.

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Laut den Ergebnissen aus Genf schloss die 51-jährige aus, dass der Schmuckhändler beim Verbrennen in Frankreich noch gelebt hat. Dagegen sei das Eintreten des Todes in Pforzheim als wahrscheinlich einzustufen. Das Gutachten bestätigte, dass das Opfer Einblutungen im Brust-, Rücken- und Halsbereich hatte. Dabei sollen sich die Blutungen zum Teil im Innern des Muskels befunden haben. „Die Merkmale lassen darauf schließen, dass es zu Lebzeiten zu Gewalteinwirkungen von außen kam“, schilderte sie. Zwar sei eine Dauer der Überlebenszeit schwierig zu nennen, doch sie gehe davon aus, dass diese kurz war.
Mehr über den Mordprozess lesen Sie am Samstag, 26. Juli, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

