Sinn Leffers Leerstand
Die Stadt hat am Dienstag ihre Pläne für das Sinn-Leffers-Areal bekannt gegeben.
Meyer
Pforzheim
Sinn-Leffers-Areal: Gemeinderat muss Abriss noch zustimmen
  • pm

Pforzheim. Zuletzt war das leerstehende Sinn-Leffers-Gebäude immer mehr verlottert. Die Stadt Pforzheim hatte das Areal gekauft und will dort das Sozialrathaus unterbringen. Am Dienstag gab die Stadtverwaltung bekannt, dass das Gebäude abgerissen werden soll. Danach soll dort ein neues Sozialrathaus gebaut werden, das im Erdgeschoss einen Supermarkt beherbergt. Der Gemeinderat soll dem Vorhaben am 14. November zustimmen.

Genauer gesagt, soll der Gemeinderat dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zustimmen, der dafür notwendig ist. Mit der Zustimmung zum B-Plan votiert der Rat zum einen für den Abriss des derzeit bestehenden Gebäudes, zum anderen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss und Büroflächen in den Obergeschossen der neuen Immobilie geschaffen.

 Gebaut wird das neue Haus in der Innenstadt durch die Pforzheimer Stadtbau GmbH. Die Büros werden zukünftig als neuer Standort für das Jugend- und Sozialamt genutzt, während Edeka Berger als Mieter für den Lebensmittelmarkt gewonnen wurde.

Die Stadtbau hatte die Immobilie im Zentrum aus der Insolvenzmasse der „Pforzheim Leopoldstraße Entwicklungs GmbH“ gekauft.

„Ich habe mich von Anfang an sehr stark für die Weiterentwicklung dieses Areals in der City eingesetzt und das Bauprojekt vorangetrieben“,wird Oberbürgermeister Peter Boch in der Pressemitteilung zitiert. „Denn damit haben wir die Chance, die Attraktivität unserer Stadt an einer zentralen Stelle deutlich aufzuwerten und den Einzelhandelsstandort weiter zu stärken.“

Die Stadt habe an dieser Stelle Verantwortung für die weitere Entwicklung und Stärkung der Innenstadt übernommen, ergänzt Bürgermeisterin Sibylle Schüssler. „Das neue Gebäude in Pforzheim wird nicht nur eine zusätzliche barrierefreie Einkaufsmöglichkeit bieten, sondern es dient auch der Konzentration des Jugend- und Sozialamts in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Rathäusern, verbessert damit den Bürgerservice und optimiert die logistische und ablauftechnische Zusammenarbeit im Amt und mit den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung.“

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

 Die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist notwendig, da die geplante Nutzung des neuen Gebäudes nach geltendem Planungsrecht nicht zulässig ist.

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen und die Umsetzung des Vorhabens geregelt werden. Neben dem B-Plan wird der Gemeinderat am 14. November auch darüber entscheiden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, für das neue Gebäude mit der Eigentümerin Stadtbau GmbH Pforzheim einen Mietvertrag auf der Basis tatsächlich entstehender und nachzuweisender Baukosten/Investitionskosten abzuschließen.