Szenen wie diese am 23. Februar, als die Polizei linke Gegendemonstranten am Durchbrechen zu den Neonazis auf dem Wartberg hinderte, fürchtet so mancher auch für den Sonntag. Jetzt hat es allerdings vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine neue Entwicklung gegeben.
Meyer
Pforzheim
Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt Verbot der „Fackelmahnwache“ auf:  Stadt Pforzheim kündigt Widerspruch an
  • pm

Pforzheim. Nachdem die Stadt Pforzheim die "Manhnwache" der in Teilen als rechtsextremistisch eingestuften Gruppierung „Freundeskreis Ein Herz für Deutschland“ offiziell verboten hatte, konnte sich diese vorerst vor dem Verwaltunsggericht Karlsruhe durchsetzen. So die Informationslage nach einer am Samstagnachmittag veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Pforzheim.

„Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um diese Versammlung zu verhindern“, zeigte sich Oberbürgermeister Peter Boch entschlossen, wie es in der Mitteilung heißt. Es sei bedauerlich, dass das Gericht der Argumentation der Stadt Pforzheim nicht gefolgt ist, so Boch. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag des in Teilen als rechtsextrem eingestuften Vereins „Ein Herz für Deutschland“ stattgegeben und das von der Stadt Pforzheim verhängte Verbot der sogenannten „Fackelmahnwache“ auf dem Wartberg am 75. Gedenktag der Bombardierung Pforzheims am 23. Februar aufgehoben. 

Die Stadt Pforzheim werde nun unmittelbar Widerspruch gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.

Als Reaktion auf die zahlreichen rechtsextremen Vorfälle sollten nun auch gesetzliche Konsequenzen gezogen werden: „Es ist an der Zeit, das Versammlungsgesetz zu ändern, um Kommunen damit die Möglichkeit zu geben, solche Versammlungen leichter zu verbieten“, so der Rathauschef.

Erster Bürgermeister Dirk Büscher ergänzt: „Im Moment gibt es kaum eine Möglichkeit, der schwierigen Gefährdungslage durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus mit den Mitteln des Versammlungsrechts ausreichend zu begegnen.“ Bei allem Respekt vor der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei der gesellschaftspolitische Dialog gefordert, „ob wir uns Demonstrationen wie die ‚Fackelmahnwache‘ von Rechtsextremisten weiter bieten lassen wollen“, so der Oberbürgermeister und der Erste Bürgermeister in der Pressmitteilung weiter.

Beide stehen auch weiterhin klar zu ihrer Entscheidung, ein Verbot zu verhängen. Durch die Gefährdungseinschätzung des Bundesinnenministeriums habe es jetzt eine juristische Chance gegeben, ein Verbot der sogenannten „Fackelmahnwache“ durchzusetzen. „Es war richtig diese zu nutzen und damit gleichzeitig ein deutliches Signal zu setzen“, sagt der Oberbürgermeister. Bestärkt fühlen sich beide durch die Reaktionen aus der Bevölkerung. „Wir erfahren unglaublich viel Zustimmung“, so Peter Boch. „Ich bin stolz auf die Pforzheimerinnen und Pforzheimer, dass sie in dieser Situation Haltung zeigen.“

Zustimmung kommt auch vonseiten anderer Politiker. So sagte die Bundestagsabgeordnete Katja Mast (SPD): "Kein Fußbreit den Faschisten. Es ist sehr gut, dass der juristische Weg voll ausgeschöpft wird. Und es ist sehr gut, dass jetzt die ganze Stadt zusammen steht und klar 'Stopp' sagt".

Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, habe die Stadt Pforzheim laut Verwaltungsgericht keine konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit dargelegt. Auch sei nicht erkennbar, dass solche Gefahren von der angemeldeten Versammlung ausgingen. Das Verwaltungsgericht habe zudem eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung zutreffend verneint. Dafür seien laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Begleitumstände nötig, die einschüchternd wirkten oder ein Klima der Gewaltdemonstration und potenzieller Gewaltbereitschaft erzeugten. Der Beschluss ist unanfechtbar.