
Auch wenn man schon zig Stimmzettel in seinem Leben abgegeben hat – manche Fragen beschäftigen einen bei jeder Wahl. Die PZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten für den Wahlsonntag.
Es ist soweit: Am Sonntag wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Dank der Wahlrechtsreform ändert sich zwar einiges – vieles bleibt jedoch auch gleich. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Urnengang noch einmal im Überblick.
Wer darf eigentlich bei der Bundestagswahl wählen?
Alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger haben das Recht, den neuen Bundestag zu wählen – vorausgesetzt, sie sind am Wahltag mindestens 18 Jahre alt. Anders als bei der Europawahl 2024 dürfen weiterhin nur Volljährige ihre Stimme abgeben.
Wo kann ich meine Stimme abgeben?
Die Wahlbenachrichtigung wurde automatisch zugeschickt: Darin steht, in welchem Wahllokal man wählen soll und wo es sich befindet. Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr am Sonntag geöffnet.
Kann ich jetzt noch per Brief wählen?
Wer sich den Gang zur Wahlurne sparen möchte, darf natürlich prinzipiell per Briefwahl wählen. Beantragt werden müssen die Unterlagen immer bei der Gemeinde des eigenen Hauptwohnsitzes. Die Frist dafür ist allerdings abgelaufen: Der Wahlbrief soll spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt und bis 18 Uhr am Wahlsonntag angekommen sein, wie die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt. Seitens der Bundeswahlleiterin wird jedoch darauf hingewiesen, dass in besonderen Ausnahmefällen ein Wahlschein noch am Wahltag, bis 15 Uhr, beantragt werden kann. Zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.


Demokratie lebt von einer aktiven Teilhabe: Warum wählen Bürgerpflicht ist
Muss ich etwas ins Wahllokal mitbringen?
Es reicht, mit Personalausweis oder Reisepass zu erscheinen; die Wahlbenachrichtigung sollte zwar, aber muss nicht zwingend mitgenommen werden. Man kann also auch wählen, wenn man die Benachrichtigung verloren hat.
Einen eigenen Stift muss man auch nicht mitbringen. In der Wahlkabine liegen welche aus. Sollte man doch einen eigenen Stift bevorzugen, könne man unter anderem auf Bleistifte sowie Farb-, Kopier-, Faser- oder Filzstifte und Kugelschreiber zurückgreifen. Das teilt der Pressesprecher der Stadt Pforzheim, Christian Schweizer, auf PZ-Anfrage mit.
Ich habe Briefwahl beantragt, aber möchte nun doch vor Ort wählen. Geht das?
Ja, vorausgesetzt, die Briefwahlunterlagen wurden noch nicht abgeschickt. Dann geht man mit dem Wahlschein, der den Unterlagen beiliegt, und seinem Ausweis in sein Wahllokal.
Wieso hat man zwei Stimmen?
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt, der im entsprechenden Wahlkreis antritt. Für Pforzheim und den Enzkreis gibt es zum Beispiel sieben Direktkandidaten: Gunther Krichbaum (CDU), Katja Mast (SPD), Rainer Semet (FDP), Diana Zimmer (AfD), Helmut Kuntschner (Linke) und Markus Schulz-Ritz (Volt).
Bei der Zweitstimme wiederum stehen Parteien zur Auswahl. Der bundesweite Anteil an diesen Stimmen entscheidet darüber, wie stark eine Partei später im Parlament vertreten ist.
Wann wird eine Stimme ungültig?
Laut Webseite der Bundeswahlleiterin, wenn der Stimmzettel ...- ... nicht amtlich hergestellt ist oder keine Kennzeichnung enthält – dann sind beide Stimmen ungültig.
- ... für einen anderen Wahlkreis gültig ist. Wenn der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis im selben Bundesland gilt, zählt nur die Erststimme nicht. Gilt der Stimmzettel weder im Wahlkreis noch im Bundesland, sind beide Stimmen ungültig.
- ... den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Laut Stadt-Pressesprecher Schweizer muss aus dem Stimmzettel eindeutig hervorgehen, welche Partei oder welcher Kandidat gewählt wurde. Dabei kann nur eine oder beide Stimmen ungültig sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.
- ... bei der Briefwahl nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurde oder wenn dieser leer war, heißt es auf der Seite der Bundeswahlleiterin weiter. Dann verfallen beide Stimmen. Dasselbe gelte, wenn der Stimmzettelumschlag offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen Umschlägen abweicht oder er einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

Darf ich auch etwas anderes als ein Kreuzchen setzen, um zu wählen?
Wie Schweizer sagt, müsse es nicht zwingend ein Kreuz sein. „In der Praxis werden auch andere eindeutige Markierungen als gültig gewertet, wenn sie unmissverständlich zeigen, welche Wahlabsicht der Wähler hatte.“ Wolle man aber zum Beispiel einen Smiley nutzen, könne das problematisch sein, so der städtische Pressesprecher. Denn dieser könne möglicherweise nicht als eindeutige Wahlabsicht interpretiert werden.
Im Internet kursieren zudem Gerüchte, dass Stimmen ungültig werden, wenn das Kreuz über die Stimmenbox herausragt – das stimmt allerdings nicht: „Ein Stimmzettel bleibt gültig, auch wenn das gesetzte Kreuz oder eine andere Markierung leicht über das vorgesehene Kästchen hinausragt“, teilt Schweizer mit.
Muss ich beide Stimmen abgeben?
Nein, man kann auch nur eine Erst- oder Zweitstimme abgeben. Im Bundeswahlgesetz heißt es: „Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.“ Damit bleibt die abgegebene Stimme gültig.


Sie ist 85 Jahre alt und will in diesem Jahr zum ersten Mal wählen – warum?
Welche Auswirkungen hat die neue Wahlrechtsreform?
Der neue Bundestag wird wegen der Reform deutlich schlanker sein: Die Zahl der Mandate wurde auf 630 begrenzt – mehr als 100 weniger als aktuell. Dafür fallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, die bisher oft zu einem stark vergrößerten Parlament führten. Nun ziehen per Erststimme direkt gewählte Kandidaten nur noch dann in den Bundestag ein, wenn ihre Partei auch genügend Zweitstimmen hat.
Dazu beispielhaft eine Rechnung: Holt eine Partei in einem Bundesland 50 Direktmandate, nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber nur 48 Mandate zu, dann gehen die beiden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmergebnissen leer aus. Ihre Wahlkreise sind dann nicht mit eigenen Abgeordneten im Parlament vertreten.
Wirkt sich die Reform auch darauf aus, welche Parteien im Bundestag vertreten sind?
Nein. Weiter gilt: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder in mindestens drei Wahlkreisen die Erststimmenmehrheit gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können. Diese sogenannte Grundmandatsklausel sollte mit der Reform zwar ursprünglich mit abgeschafft werden. Das Vorhaben wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings gekippt.
Mit Material von dpa