Zum Schutz von Weidetieren hat der Bundestag einen erleichterten Abschuss von Wölfen beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD wurde das Tier ins Jagdrecht aufgenommen. Unter anderem können damit sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden - etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
«Tierschutz bedeutet auch Weidetierschutz», erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Gleichzeitig versicherte er: «Wir wollen den Wolf nicht ausrotten.» Allerdings sei er auch «kein Kuscheltier».


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Die Zahl der Wölfe in Europa hat sich binnen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Im Jahr 2023 sollen es 20.300 Tiere gewesen sein. Allein in Deutschland wurden zuletzt nach Behördenangaben mehr als 1.600 Wölfe gezählt - vor allem im Bereich von Niedersachsen über Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis nach Sachsen. Während Tierschützer diese Entwicklung begrüßen, sorgen sich Weidetierhalter um die Sicherheit ihrer Schafe, Ziegen und Kälber.


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Klare Regeln für die Wolfsjagd
Deshalb sollen die Bundesländer die Jagd in jenen Regionen erlauben dürfen, wo sich der Wolf in einem günstigen «Erhaltungszustand» befindet, er in dem Gebiet also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden.


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Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind - etwa auf Almen oder Deichen. Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll es trotzdem weiterhin finanzielle Unterstützung vom Staat geben.


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Umweltschützer beklagen «Symbolpolitik»
Der Deutsche Jagdverband begrüßte die Neuregelung, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sieht darin zumindest einen «kleinen Beitrag» zum Schutz der Weidetiere. Der Naturschutzbund (NABU) rief die Bundesländer hingegen dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen: «Artenschutz darf in Deutschland nicht für aktionistische Symbolpolitik geopfert werden», sagte NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald. «Statt pauschal auf Abschüsse zu setzen, braucht es vielmehr flächendeckenden Herdenschutz.»


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Kritik von Grünen und Linken
Die Koalition wies die Kritik der Naturschützer zurück. «Das Leid von Weidetieren, die häufig im Blutrausch der Wölfe gerissen werden, hat mit Tierschutz nichts mehr zu tun», sagte der Vorsitzende des Bundestags-Agrarausschusses, Hermann Färber (CDU). Die SPD-Abgeordnete Isabel Mackensen-Geis betonte zudem, der Wolf bleibe trotz seiner Aufnahme ins Jagdgesetz eine geschützte Art.
Trotzdem stimmten Grüne und Linke im Bundestag gegen das Gesetz. Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner warf der Koalition vor, sie mache jahrzehntelange Arbeit im Artenschutz zunichte. Sascha Wagner von der Linken beklagte: «Pauschale Abschussquoten werden die Risszahlen nicht senken, und auch Wölfe mit problematischem Verhalten lassen sich durch den Gesetzentwurf nicht verhindern.»
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