
Kreis Calw. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt ab Mittwoch auch im Kreis Calw. Das haben Landrat Helmut Riegger und sein Stellvertreter, der Erste Landesbeamte Frank Wiehe, am Dienstagachmittag während einer Online-Pressekonferenz verkündet.
Damit dürfen Bürger zwischen 21 Uhr und 5 Uhr die eigene Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Der Kreis Calw muss diese Regelung umsetzen, da er laut Definition des Sozialministeriums offiziell als Corona-Hotspot gilt. Weitere Beschränkungen, wie ein Veranstaltungsverbot oder die komplette Schließung von Friseuren und Sportstätten, greifen ebenfalls ab Mittwoch.
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