Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sollen nach dem Willen der Landesregierung möglichst ohne Unterbrechung weitergehen - zumindest in Regionen mit hohen Corona-Zahlen. .
Meyer
Region
Ausgangsbeschränkungen: Warum im Enzkreis keine gilt, aber in Pforzheim und im Kreis Calw
  • pz/pm/dpa/lsw

Stuttgart/Pforzheim/Karlsruhe/Enzkreis/Kreis Calw. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sollen nach dem Willen der Landesregierung möglichst ohne Unterbrechung weitergehen - zumindest in Regionen mit hohen Corona-Zahlen. Für Pforzheim, den Kreis Calw und Kreis Karlsruhe haben die örtlichen Behörden am Donnerstag Allgemeinverfügungen erlassen, der Enzkreis bleibt von der Regelung befreit.

Das Gesundheitsministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zu erlassen. Im Enzkreis liegt die Inzidenz bei 46,6, in Pforzheim bei 71,5 und im Kreis Calw bei 91,1 (Stand: Freitag, 19.30 Uhr).

Ausgangsbeschränkung in Pforzheim

Ab Donnerstag (11. Februar) um Mitternacht gilt in Pforzheim und seinen Stadtteilen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. So regelt es eine Allgemeinverfügung, die Pforzheim und der Enzkreis erlassen haben. „Damit setzen wir eine Anweisung des Sozialministeriums um“, sagte Erster Landesbeamter Wolfgang Herz. Die Beschränkung wird zunächst bis zum Ende der Faschingsferien befristet.

„Ausgangsbeschränkungen sind eine sehr stark in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifende Maßnahme“, sagte der Erste Landesbeamte des Enzkreises, Wolfgang Herz über die Maßnahmen in Pforzheim. „Aber wir sind hier in der Pflicht.“

Oberbürgermeister Peter Boch machte aus seiner Einschätzung kein Hehl, dass eine Ausgangssperre eher kein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie sei. Bundesweit sei diese ja auch nie Teil der zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung vereinbarten Lockdown-Maßnahmen gewesen. Dennoch trägt er die Allgemeinverfügung mit, um ein Signal zu senden, dass auch während der anstehenden Faschingsferien Vorsicht am Platze sei.

Weiterhin Ausgangsbeschränkungen in Pforzheim und dem Kreis Calw – das halte ich für...
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„Wir akzeptieren es natürlich, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme auf Erlass des Sozialministeriums umsetzen muss.“ Die Kommunikationsabläufe des Landes seien aber alles andere als glücklich gewesen. „Am späten Mittwochabend erst der Erlass, am Donnerstag sollen die betroffenen Kreise dann schon Regelungen an der Hand haben“, so OB Boch. Das sei kein guter Stil.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Bevor die Ausgangsbeschränkungen erlassen werden können, müssen noch zwei weitere Voraussetzungen neben der 50er-Inzidenz erfüllt sein: Das Gesundheitsamt muss "eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" erkennen. Zudem muss ein "diffuses Infektionsgeschehen" feststellbar sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht einem bestimmten Ort zugeordnet werden kann - beispielsweise einem Pflegeheim. „Beides ist in Pforzheim der Fall“, wie Angelika Edwards, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, feststellt. Für den Enzkreis hingegen ist die erste Voraussetzung nicht gegeben: Hier lag die Inzidenz vom 5. bis 9. Februar knapp unter, am Mittwoch knapp über der 50. Am Donnerstag und Freitag jeweils aber wieder unter 50.

Die neuen Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.

Kreis Calw führt Ausgangsbeschränkung ein

Der Landkreis Calw gab an diesem Donnerstag bekannt, für das Kreisgebiet eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zu erlassen. Diese ist zunächst bis zum 28. Februar 2021 befristet. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert mindestens drei Tage in Folge unter 50 pro 100.000 Einwohnern liegt, wird die Allgemeinverfügung, die die Ausgangssperre regelt, wieder aufgehoben.

Da die Inzidenz des Landkreises Calw in den letzten sieben Tagen deutlich über 50 pro 100.000 Einwohner war und weiterhin ein diffuses Ausbruchsgeschehen herrscht, wurde in Abstimmung mit den Bürgermeistern der Kreiskommunen beschlossen, diese Maßnahme zu treffen. Die Ausgangssperre gilt für den Zeitraum von 21 bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft ist daher nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.

„Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, zumal der Landkreis Calw andere strukturelle Gegebenheiten hat als urbane Räume. Doch auch unter Berücksichtigung von aktuellen Ausbruchsgeschehen sind die Fallzahlen nach wie vor zu hoch, um von einer Entspannung der Situation sprechen zu können“, so Landrat Helmut Riegger.

Kreis Karlsruhe erlässt nächtliche Ausgangssperre

Der Landkreis Karlsruhe hat die Entscheidung über einen erneuten Erlass einer Allgemeinverfügung für die nächtliche Ausgangssperre bereits getroffen. Im Landkreis gilt damit ab Freitag, den 12. Februar eine nun verkürzte Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Laut einer Pressemitteilung des dortigen Landratsamts, ließe die aktuelle Infektionslage kein anderes Handeln zu, da man mit einem Inzidenzwert von 67 deutlich über dem Landesdurchschnitt von 55,9 liege. Erst wenn dieser Wert über drei Tage lang unter 50 liege, könne man die Ausgangssperre im Landkreis wieder aussetzen.

Gesundheitsministerium möchte Liste veröffentlichen

Damit sich jeder informieren kann, wo derzeit Ausgangsbeschränkungen gelten, möchte das Gesundheitsministerium eine Liste der betroffenen Kommunen auf seiner Webseite veröffentlichen, wie ein Sprecher sagte. Bis wann die Liste verfügbar sein wird, war zunächst unklar.

Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen hatte der Verwaltungsgerichtshof am Montag gekippt - sie galt eine Stunde länger - nämlich zwischen 20 und 5 Uhr. Die Richter hatten die Regelung angesichts der sinkenden Infektionszahlen als nicht mehr verhältnismäßig bezeichnet.