
Kreis Calw. Am Montag konnten die ersten Kunden im Modehaus Bertsch in Schömberg begrüßt werden – allerdings erst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung nach dem sogenannten „Click & Meet“-Konzept. Nur Landkreise mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner dürfen laut Landesverordnung ohne diese Maßnahme öffnen. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Calw hat die Infektionszahlen der vergangenen sieben Tage nun detailliert gesichtet und unter Berücksichtigung von lokalen Ausbrüchen bewertet, berichtet die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Das Ergebnis: Einzelhändler, wie das Modehaus Bertsch, Ladengeschäfte und Märkte können ab dem heutigen Dienstag öffnen. Und es gibt weitere Lockerungen. Alles unter geltenden Hygieneauflagen und mit Maskenpflicht.
Nach Angaben des Gesundheitsamtes ist das Infektionsgeschehen im Landkreis in maßgeblichen Teilen eingrenzbar und somit nicht diffus. Aktuell ergebe sich eine bereinigte Sieben-Tages-Inzidenz des diffusen Infektionsgeschehens von 39. Insgesamt sei die bereinigte Inzidenz seit mehr als fünf Tagen nacheinander unter dem Wert von 50. Daher werden nach Pforzheim und dem Enzkreis ab sofort auch Lockerungsschritte im Kreis Calw umgesetzt, wie sie in der Landesverordnung festgelegt sind.


Video: Teilweise lange Schlangen bei Einzelhändlern in Pforzheim und der Region
Beispielsweise sind nun wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten wieder möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Diese Regeln gelten auch für Freizeit- und Amateursportler, die sich in geschlossenen Räumen treffen. Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Für nicht kontaktarmen Sport gelten die Regelungen für den Betrieb in geschlossenen Räumen.


Geöffnete Geschäfte, Maskenpflicht: Das gilt seit Montag in der Region
Körpernahe Dienstleistungen in Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind zudem wieder erlaubt. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher müssen laut Verordnung des Landes dokumentiert werden.
„Ich halte es für elementar, dem Einzelhandel und weiteren von der Verordnung erfassten Bereichen konkrete und vertretbare Öffnungsperspektiven zu bieten. Um die niedrige Inzidenz halten zu können, bitten wir den Einzelhandel und die Geschäfte, strenge Hygienekonzepte umzusetzen und auf freiwilliger Basis Kontaktdaten der Kunden zu erheben, um Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können“, so Landrat Helmut Riegger. Diese Lockerungen werden wieder zurückgenommen, sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 steigt.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Verordnung gelten ab 9. März 2021 somit folgende Regelungen im Landkreis Calw:
- Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
- Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
- Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
- Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wie-der ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
- Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kunden und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.
- Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kunden und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen dokumentiert werden.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
- Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Für nicht kontaktarmen Sport gelten die Regelungen für den Betrieb in geschlossenen Räumen. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.
Drive-In-Tests und App-Einführung
Diese Öffnungsschritte werden durch folgende Maßnahmen und Angebote des Landratsamtes begleitet und ergänzt:
- Es gibt drei Drive-In-Teststationen in Calw, Nagold und auf dem Dobel, in denen sich Bürger mittels eines PCR-Tests auf das Coronavirus testen lassen können. Derzeit sind freie Testkapazitäten für Personen mit Symptomen oder Kontaktpersonen von Indexfällen in den Zentren verfügbar, sodass ein Testtermin rasch vermittelt werden kann. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte unter Nennung von vollständigem Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und Grund der Testung mit einer Email an corona-test@kreis-calw.de.
- Zusätzlich können an den Standorten Calw und Nagold kostenlose Schnelltests durchgeführt werden. Zwei weitere Standorte sind in Planung. Termine können unter www.kreis-calw.de/schnelltest gebucht werden.
- Betrieb einer Bürgerinfohotline mit der Rufnummer (07051) 160160, die von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt ist. Das Coronateam im Landratsamt nimmt die Kontaktpersonennachverfolgung sehr ernst und Fälle können in der Rege. noch am selben Tag abgewickelt werden.
- Einführung der Luca-App zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktpersonennachverfolgung und Dokumentation der Besucher.
- Im Kreisimpfzentrum werden bis zu 750 Personen am Tag geimpft. Noch im März werden alle Pflegeheime durch die mobilem Impfteams durchgeimpft sein. Weitere Kapazitäten werden aufgestockt, um auch die Kommunen mit mobilen Impfteams für weitere Einrichtungen zu unterstützen. Impftermine können über www.impfterminservice.de gebucht werden. Der Landkreis Calw wird aktuell von rund 30 Soldaten unterstützt. Diese arbeiten im Coronateam im Landratsamt sowie in mobilen Abstrichteams und im Kreisimpfzentrum.