
Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Es hat vier Tage gedauert, bis die baden-württembergische Landesregierung nach der Bund-Länder-Konferenz ihre neue Landesverordnung herausgegeben hat. Schon seit Donnerstag war klar: Die Lockerungsschritte werden im Südwesten auf Kreisebene umgesetzt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen seit Montag Läden aber auch Museen und Zoos wieder öffnen. Am Sonntagnachmittag wurde dann die konkreten Maßnahmen vorgestellt.
Fünf Tage lang muss ein Stadt- oder Landkreis eine 7-Tage-Inziden (Anzahl der Neuinfizierten innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner) von unter 50 aufweisen, dann dürfen Geschäfte und auch Kultureinrichtungen ab diesem Montag wieder öffnen. In Pforzheim (aktueller Wert: 38,1, Stand Sonntag, 7.März) und im Enzkreis (35,6) ist das der Fall, daher dürfen dort die Geschäfte - unter Einhaltung der Hygienevorschriften - wieder aufmachen.
Auch im Kreis Calw ist das ab Dienstag der Fall: Das Gesundheitsamt im Landratsamt Calw hat die Infektionszahlen der letzten sieben Tage detailliert gesichtet und unter Berücksichtigung von lokalen Ausbrüchen bewertet. Nach Angaben des Gesundheitsamtes ist das Infektionsgeschehen im Landkreis in maßgeblichen Teilen eingrenzbar und somit nicht diffus.
Aber auch bei einer Inzidenz von unter 100 sind Lockerungen möglich. Hier ein Überblick, was ab Montag in der Region wo erlaubt ist.
Kontaktbeschränkungen:
In Pforzheim, im Enzkreis (ab Montag) und im Kreis Calw (ab Dienstag) dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum wieder fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Verschärfte Kontaktbeschränkungen gäbe es im jeweiligen Kreis erst, wenn die Inzidenz auf über 100 steigt.
Einzelhandel:
In Pforzheim und im Enzkreis dürfen die Geschäfte seit diesem Montag wieder öffnen. Im Kreis Calw ab Dienstag.
Körpernahe Dienstleistungen:
Neben Friseuren dürfen in allen drei Kreisen nun auch wieder Kosmetikstudios öffnen. Auch Tattoos und Piercings dürfen wieder gestochen werden. Das Prostitutionsgewerbe muss dagegen weiterhin ruhen.
Schulen und Kitas:
Hier hat sich in Pforzheim, Enzkreis und Kreis Calw nichts geändert. Die Kitas sind weiter im Regelbetrieb, an den Grundschulen gibt es Präsenzunterricht im Wechselbetrieb. Das soll sich aber am 15. März ändern, ab dann geht es für die Grundschulen und die Klassen 5 und 6 an weiterführenden Schulen zurück zum "Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen", wie es in einem Informationsdokument des Landes Baden-Württemberg heißt. Für alle anderen Klassenstufen an weiterführenden Schulen gibt es weiterhin nur Onlineunterricht. Eine Notbetreuung ist bis Klasse 7 möglich.
In Pforzheim, dem Enzkreis (ab Montag) und dem Kreis Calw (ab Dienstag) dürfen auch Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen wieder Unterricht in ihren Einrichtungen anbieten. Allerdings nur Einzelunterricht oder in Gruppen mit bis zu fünf Kindern, die nicht älter als 14 Jahre alt sein dürfen.


Video: Teilweise lange Schlangen bei Einzelhändlern in Pforzheim und der Region
Gastronomie und Veranstaltungen:
Die Restaurantbetreiber müssen sich in ganz Baden-Württemberg weiterhin in Geduld üben. Für sie gibt es derzeit keine Lockerungen. Erlaub ist nach wie vor, Speisen auszuliefern oder zur Abholung anzubieten. Der Ausschank und Verzehr von Alkohol ist im öffentlichen Raum weiterhin verboten.
Auch Veranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt. Ausnahmen sind unter anderem Gerichtsverhandlungen, Eheschließungen und Betriebsversammlungen. Auch Gottesdienste und Beerdigungen sind möglich.
Sport:
Im Freien und auch auf Innensportanlagen ist in allen drei Kreisen wieder Individualsport wie zum Beispiel Joggen möglich. In Pforzheim, dem Enzkreis (ab Montag) und dem Kreis Calw (ab Dienstag) ist im Freien kontaktarmer Sport auch mit bis zu zehn Personen möglich. Kinder unter 14 zählen auch hier nicht mit. Kontaktarmer Gruppensport für Kinder ist auch erlaubt. Hier gilt: Nicht mehr als 20 Kinder, das Maximalalter ist 14 Jahre. Umkleiden dürfen nicht benutzt werden. Fitnessstudios und Schwimmhallen müssen weiter geschlossen bleiben.
Kultur und Zoos:
Der nächste Kinobesuch muss noch warten. Auch Konzerte wird es weiterhin keine geben. Dafür dürfen aber in Pforzheim und im Enzkreis (ab Montag) und im Kreis Calw (ab Dienstag) Museen, Galerien, Gedenkstätten und auch zoologische und botanische Gärten wieder öffnen. Der Wildpark in Pforzheim empfängt am Dienstag, 9. März, erstmals wieder Besucher. Tickets müssen davor online gebucht werden.
Ausgangsbeschränkungen:
In Calw ist die nächtliche Ausgangssperre erst seit einer Woche Vergangenheit. Eine neue Beschränkung müssen aber die Bewohner dieses Landkreises trotz einer Inzidenz über 50 vorerst nicht befürchten. Auch in Pforzheim und im Enzkreis ist eine erneute Asgangssperre nicht absehbar. Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge über 100 liegt, kann nach der neuen Landesverordnung eine Ausgangssperre verfügt werden.
Maskenpflicht:
In allen drei Kreisen müssen in bestimmten Bereichen weiter medizinische Masken, also FFP2- oder OP-Masken, getragen werden. Im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen, in Betriebs- und Arbeitsstätten, bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen, bei Religionsausübungen und bei Beerdigungen sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Masken Pflicht.
Ab welcher Inzidenz sind die Lockerungen gefährdet?
Die Lockerungen können laut der Landesverordnung wieder zurückgenommen werden. Würde die Sieben-Tage-Inzidenz in Pforzheim oder dem Enzkreis drei Tage hintereinander über 50 liegen, würde es Einschränkungen geben. Noch drastischer werden die Einschnitte, wenn ein Stadt- oder Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.
Weitere Infos zu neuen Corona-Verordnung gibt es hier.


Seit heute: Einzelhandel in Pforzheim und dem Enzkreis wieder geöffnet


Pforzheim und Enzkreis unter Inzidenzwert von 40 – Kreis Calw weiter über 50

