
Pforzheim/Enzkreis. Die Corona-Verordnung des Landes trifft auch die Hotels hart. Eine Beherbergung darf nur ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen zu privaten Zwecken erfolgen. Touristische Aktivitäten vor dem Hintergrund des Kontaktverbots und des Gebots, wenn immer möglich zu Hause zu bleiben, verbieten sich von selbst. Immerhin: So manches Hotel betreibt auch eine Gaststätte und hat die Möglichkeit, einen Außer-Haus-Verkauf zu organisieren. Der stellvertretende Vorsitzende des regionalen Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Frank Daudert aus Pforzheim, hat einen guten Überblick über die Mitgliedsbetriebe. Durch Corona würde den Hotels die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
Zwar könne man Kunden aus der Wirtschaft weiter aufnehmen. Doch aufgrund der allgemeinen ökonomischen Schieflage habe auch hier die Nachfrage nachgelassen.
Hoffen auf baldiges Krisen-Ende
Wichtig für Daudert ist, dass die Mitarbeiter rasch Freizeitansprüche abgebaut haben, um in
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