Das wird teurer: die Hundesteuer, speziell für Kampfhunde. Foto: Bachmann/dpa
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Erst 240, dann 480 Euro pro Jahr: Diese Enzkreis-Gemeinde erhebt jetzt Steuer für Kampfhunde

Remchingen. Vom Friedhof über die Grundsteuer bis zum Hund: Die Remchinger werden vom kommenden Jahr an kräftiger zur Kasse gebeten. Dafür hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht gegeben. Das Thema hat gleich zu Beginn für Kritik gesorgt.

Michael Loewenstein, Mitglied der Bürgerliste, meinte: „Es kommt so, wie wir gesagt haben: Wenn das Rathaus gebaut ist, werden die Steuern erhöht.“ Diesen Vorwurf ließ Bürgermeister Luca Wilhelm Prayon so nicht stehen. Er betonte, dass manche Gebühren seit 2003 nicht mehr erhöht worden seien, eine Anpassung sei überfällig.

Im Einzelnen werden folgende Bereiche teurer:

Hundesteuer: Remchingen führt nun eine Kampfhundesteuer ein, wie es sie in anderen Gemeinden bereits gibt. Man habe beobachtet, dass die Zahl der Kampfhunde seit dem Jahr 2000 von elf auf 24 gestiegen sei, so die Verwaltung. In manchen Fällen könne man den Eindruck gewinnen, dass Hundehalter vor der Steuer in anderen Gemeinden flüchten und den Hund pro forma in Remchingen anmelden. Die Grünen sprachen sich dennoch gegen die neue Steuer aus - schließlich wisse man nicht genau, dass die jetzige Situation tatsächlich missbraucht werde. Die Mehrheit stimmte jedoch zu, dass für Kampfhunde zunächst für ein Übergangsjahr 240 Euro pro Jahr fällig werden. Dann wird die Steuer auf 480 Euro erhöht.

Grünes Licht gab es auch dafür, die normale Hundesteuer von 65 auf 72 Euro pro Jahr zu erhöhen. Geprüfte Jagdhunde werden künftig befreit sein.

Grundsteuer: Die Hebesätze der Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (bebaute und bebaubare Grundstücke) werden jeweils um 30 Punkte erhöht auf künftig 350 (A) und 330 (B). Die Verwaltung wollte eigentlich ein Plus von 40 Punkten, der Gemeinderat lehnte das aber als zu hoch ab.

Friedhofsgebühren: Nachdem die Bestattungsgebühren seit 2006 nicht mehr angepasst wurden, liegt der Kostendeckungsgrad nur noch bei rund 30 Prozent. Mit der Erhöhung sollen ab kommendem Jahr 50 bis 60 Prozent gedeckt werden. Ab 2023 ist dann eine weitere Steigerung geplant, die bis zu 70 Prozent der Kosten decken soll.