
Mühlacker. Es ist ein schwäbischer Grundsatz, der ebenso nachvollziehbar wie bitter ist: Geld, das man nicht hat, kann man nicht ausgeben. Auf die Situation der Stadt Mühlacker bezogen muss der Satz sogar noch ein wenig umgewandelt werden: Denn Geld, das man nicht hat, muss sich die Stadt erneut in Millionenhöhe borgen, um zumindest ihren ganz normalen Verpflichtungen (wie beispielsweise das Tilgen von bereits in Vorjahren aufgenommenen Krediten) nachkommen zu können.
Überraschend ist es daher nicht, dass spätestens
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