Landratsamt Calw schränkt Gemeingebrauch ein
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Landratsamt Calw verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen
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Kreis Calw. Die Wasserstände in den Flüssen und Bächen im Kreis Calw sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken, so das Landratsamt Calw in einer Pressemitteilung. Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz weise deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage ab Freitag, den 11. Juli bis einschließlich 15. Oktober, im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind.

Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen sei noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, etwa zum Zweck der Entnahme, sei grundsätzlich nicht erlaubt, schreibt das Landratsamt.

Die Wasserstände und Abflüsse seien bedenklich gesunken und hätten die kritischen Marken bereits deutlich unterschritten. Es sei davon auszugehen, dass die Wasserstände in den Monaten August bis Oktober noch niedriger ausfallen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich. Das Landratsamt Calw appelliere daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teichen) zu unterlassen beziehungsweise auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser) einzusparen, wo es nur geht.

Gesetzgebung

Die Rechtsverordnung zur Beschränkung der Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Landkreis Calw kann auf der Website des Landkreises Calw unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.