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Mann aus Langensteinbach wird Opfer eines Anlagebetrugs: Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft
  • pol

Karlsbad. Ein 61-Jähriger aus Langensteinbach wurde im Internet offenbar Opfer eines Anlagebetrugs. Als er vermeintliche Steuern für angebliche Gewinne an eine Abholerin übergeben sollte, wurde er misstrauisch und informierte die Polizei. Ermittler der Kriminalpolizei nahmen daraufhin zunächst vier Personen vorläufig fest.

Wie die Polizei mitteilt, sei der 61-Jährige offenbar über eine Werbeanzeige in seinem Browser auf eine scheinbar lukrative Finanzanlage aufmerksam geworden. Er habe schließlich rund 200 Euro in ein vermeintlich exklusives Produkt mit hohen Renditen investiert. Über die betrügerische Webseite habe er seine Finanzanlage überwacht. Bereits nach wenigen Tagen sei ihm ein Guthaben von mehreren zehntausend Euro suggeriert worden. Um sich dieses Guthaben auszahlen lassen zu können, sei der 61-Jährige aufgefordert worden, angebliche Steuern in Höhe von 6.000 Euro an seiner Wohnanschrift an eine Abholerin zu übergeben.

Der Geschädigte, der den Betrug mittlerweile jedoch erahnte, habe sich nur zum Schein auf die Forderung eingelassen. Tatsächlich habe er jedoch die Polizei verständigt. Polizeibeamte haben daraufhin am Freitagnachmittag zunächst zwei Frauen und zwei Männer mit tschechischer Staatsangehörigkeit im Alter von 17 bis 58 Jahren vorläufig festgenommen. Diese seien mit einem Fahrzeug an der Anschrift des Geschädigten vorgefahren, um das bereitgestellte Geld abzuholen.

Die 58-jährige mutmaßliche Geldabholerin, der 26 -jährige Fahrer des Fahrzeugs sowie eine 22-jährige Fahrzeuginsassin wurden am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Dieser habe gegen die 58-Jährige und den 26-Jährigen Haftbefehl erlassen und jeweils den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Gegen die 22-Jährige sei der Erlass eines Haftbefehls abgelehnt worden, sodass diese gemeinsam mit dem weiteren 17-jährigen Fahrzeuginsassen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt wurde.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Dezernats für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizei Karlsruhe dauern an.

Aus aktuellem Anlass appellieren Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ausdrücklich:

  • Lassen Sie sich nicht auf ungewollte Kontaktaufnahmen über das Internet, soziale Medien, E-Mail oder Telefon ein.
  • Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden und werden Sie bei scheinbar besonders lukrativen Angeboten misstrauisch.
  • Nutzen Sie den Service von z.B. Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest/Finanztest oder Ihrer Hausbank und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen. Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
  • Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind häufig vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen. Dies gilt auch für frei erfundene Werbung mit den Namen prominenter Personen, die mit derselben Anlagemöglichkeit angeblich bereits erfolgreich investiert hätten.
  • Überweisen Sie kein Geld an Unbekannte.
  • Im Zweifel kann Sie ein Anruf beim Dezernat für Wirtschaftskriminalität des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Telefon 0721 666-5301, vor einem finanziellen Schaden bewahren.

Weitergehende und umfassende Informationen zum Schutz vor Anlagenbetrug sowie Kontaktadressen von Beratungsstellen gibt es online unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/kredit-und-anlagebetrug/