Mühlacker. In der Senderstadt geht es um die Klimaanpassung und Hallensanierungen und um die Frage, ob die die Stadtverwaltung zwei unterschiedliche neue Förderprogramme von Land und Bund in Anspruch nimmt. Nun antwortete Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine die Anfrage des Vorsitzenden der Mühlacker CDU-Gemeinderatsfraktion, GünterBächle. Die Antwort: Derzeit würden Grundlagen erarbeitet.
Die Stadtverwaltung habe den Handlungsbedarf erkannt, um die Stadt Mühlacker widerstandsfähiger gegen die bereits spürbaren und zukünftig wachsenden Klimafolgen wie Hitze, Trockenheit und Starkregen zu machen, zitiert die CDU in einer Mitteilung aus dem Schreiben des OB: „Wenn Anpassungsprozesse frühzeitig und systematisch angegangen werden, lassen sich Schäden durch Überflutungen an Gebäuden und Infrastrukturen verringern, was auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützt.“ Hierbei könnten potenziell auch die Fördermittel des Programms „Klimopass“ eingesetzt werden.
Maßnahmen bis 2031
Durch eine Änderung in der Landesgesetzgebung seien Große Kreisstädte gemäß dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz verpflichtet, bis 2031 ein Klimaanpassungskonzept zu entwickeln. Die Stadtverwaltung plane, diesen Prozess zeitnah zu starten. In Kombination mit der laufenden Starkregenrisikoanalyse – ein Gemeinschaftsprojekt mit anderen Kommunen und dem Regionalverband Nordschwarzwald – werde das Konzept dazu beitragen, lokale Gefahren-Hotspots und besondere Verwundbarkeiten zu identifizieren sowie erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Damit könne die Klimaanpassung als integraler Bestandteil der kommunalen Planung betrachtet werden. Zu den Einzelmaßnahmen der „Klimopass“-Förderung, die bereits ohne strategischen Fahrplan in anstehende Projekte und aktuelle Themen eingebracht werden könnten, fänden bereits Abstimmungen mit den Fachämtern sowie Prüfungen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen statt.


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Im Förderbaukasten „Klimopass“ Blau-Grün gehe es dabei unter anderem um die Nutzung von Zuschüssen für Trinkwasserbrunnen, Baumpflanzungen und Baumerhaltungsmaßnahmen, Zisternen sowie die Planung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit der Umsetzung von Solar-Gründächern.
Blick auf Hallensanierung
Zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten schreibt die Verwaltung: Zur Enztalsporthalle hatte die Verwaltung bereits in den Jahren 2022 und 2023 versucht, an der Förderung zu teilzunehmen. Im damaligen Antrag seien für die Halle 8,3 Millionen Euro an Ausgaben bei einer Förderung von 6,2 Millionen Euro beantragt worden. Der Antrag sei erfolglos geblieben. Mit den Mitteln des Förderprogramms solle eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Bei einer Komplettsanierung werde ein Bündel aus Maßnahmen benannt, für die Zuschüsse denkbar wären. Des Weiteren auch könnten Umfeldmaßnahmen. Die Projektskizzen müssten bis 15. Januar eingereicht werden, so der OB.


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