Neulingen. Der rechtsextreme Autor Martin Sellner hat Klage gegen das für den 3. August ausgesprochene Aufenthaltsverbot gegen die Gemeinde Neulingen erhoben. Dies erklärt Jens Hofmann, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, auf Nachfrage. Die Klage sei am 27. August eingereicht worden.
Sellner hatte am 3. August eigentlich vor, im Rahmen seiner selbsterklärten „Lesereise“ einen Halt in einem Neulinger Gasthaus einzulegen. Doch die Veranstaltung war wegen eines Aufenthaltsverbots, das durch Bürgermeister Michael Schmidt ausgesprochen wurde, genauso schnell vorbei, wie sie angefangen hat. Kurz nach Beginn betraten rund zehn Polizisten das Lokal und erteilten dem Österreicher einen Platzverweis.


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Die Gemeinde Neulingen hat laut Hofmann nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese sei bislang noch nicht eingegangen. Bürgermeister Schmidt sagt, dass man sich hierzu anwaltliche Verstärkung geholt habe. Wie es danach weiter geht, ist laut Hofmann derzeit noch nicht absehbar. Es sei jedenfalls nicht selten, dass Gemeinden beim Verwaltungsgericht verklagt werden, da diese über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, also Anträge von Bürgern, die sich gegen die öffentliche Gewalt – etwa Gemeinden, Landkreise, Land – richten, entscheiden.


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