
Neuenbürg. Konkret ging es Anfang des Jahres um eine Bauvoranfrage, die Hotel- und Gastronomieräumlichkeiten als Wohnraum umnutzen zu können. Bereits damals wurde diese mit Auflagen positiv beschieden. So hieß es in der Beschlussvorlage: „Eine Neunutzung und Erhalt der vorhandenen Bausubstanz ist wünschenswert, die Schaffung von Wohnraum ohne Neuversiegelung von Flächen erklärtes Ziel.
Als Auflagen wurden unter anderem formuliert, dass keine weiteren Flächen im Außenbereich versiegelt werden dürfen und somit die Gebäudekubatur auch nicht vergrößert werden darf.“
Im Juli war der Bauvorbescheid dann noch mal auf der Gemeinderatstagesordnung zu finden. Dabei ging es um eine Konkretisierung, weil inzwischen einerseits die Grundrisse
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