
Enzkreis. Dass das Landratsamt des Enzkreises die Gemeinden vergangene Woche wissen ließ, dass To-Go-Angebote von Speisen als Ersatz für ausgefallene Feste nicht mit der Corona-Verordnung vereinbar seien, während der Kreis Calw rechtlich genau zur gegenteiligen Bewertung kommt hat für heftige Reaktionen gesorgt. Auf der Facebook-Seite der PZ schreibt zum Beispiel ein Leser: „Die Vereine ächzten unter der Last der Notbremsen. Ich könnte ... (an dieser Stelle prangt im Original ein sich übergebender Smiley), mit welcher Selbstverständlichkeit Enzkreis die Vereine kaputtgehen lässt.“ Und auch von politischer Seite hat das Landratsamt angesichts seiner Rechtsauffassung weiteren Gegenwind bekommen.
„Die Positionierung des Enzkreises ist nicht zu halten.“
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