
Pforzheim/Enzkreis. Mit einem gar nicht so alten Bekannten hatte es Richterin Stephanie Gauß am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Pforzheim zu tun. Ein 23-Jähriger aus dem Enzkreis wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Oberstaatsanwalt Harald Lustig warf ihm in der Anklage unter anderem sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und versuchte Nötigung in vier Fällen vor.
Begangen haben soll der Mann die Taten im ersten Halbjahr 2020. Verurteilt hatte Gauß den damals ebenfalls Geständigen erst Mitte Januar dieses Jahres wegen ähnlich gelagerter Fälle zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren – die allerdings zur Bewährung ausgesetzt worden war.


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Offenbar unbeeindruckt davon setzte der junge Mann sein Treiben fort. Drei Taten zwischen Februar und Juni gestand er am Donnerstag ein. Die Vorgehensweise ähnlich der, die dem Prozess im Januar vorangegangen war. Übers Internet nahm er Kontakt zu Mädchen auf – in den aktuellen Fällen waren die Kontaktierten laut Anklageschrift 12, 13 und 18 Jahre alt, gaben sich aber wohl teilweise als älter aus.
Der Angeklagte forderte sie auf, ihm Nacktbilder zu senden – im Fall der geistig beeinträchtigten 18-Jährigen auch Masturbationsvideos. Dabei bediente er sich einer Tarnidentität, die die Mädchen glauben machen sollte, sie chatteten mit einer anderen Minderjährigen. Teilweise soll der Angeklagte die Betroffenen dadurch zum Mitmachen gebracht haben, dass er sich als psychisch krank und von Selbstmordgedanken getrieben beschrieb oder drohte, bereits gesendete Bilder online zu veröffentlichen.
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